hallo, ich bin angestellt und verdiene 1000.- brutto. ich würde gerne übers internet nebenbei lektoratsdienste anbieten. wie muss ich das aufziehen, damit es legal ist? wenn ich über eine website aufträge bekomme, wie muss ich die rechnungen ausstellen? wie gebe ich das in meiner steuererklärung an? muss ich ein gewerbe anmelden oder gilt das als freiberuflich? danke im voraus für alle antworten.
Zunächst … Definition Freiberuflich: Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
Inwieweit hier Lektoratsdienste darunter fallen kann ich nicht sagen bzw. würde ich eher verneinen. Daher sollten Sie eine Gewerbe anmelden.
Zur Steuerklärung ermitteln SIe eine einfache Gewinnermittlung: Einnahme-Überschuss-Rechnung §4 Abs.3 EStG.
Um einer Vorsteuer entgegenzuwirken, betiteln Sie ihre Rechnungen mit dem Vermerk: „Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer § 19 UST-Gesetz“ Beinhaltet Kleinunternehmer §19 Abs. 1 UStG: unter 17.500 €Vorjahr/ 50.000 lfd. Jahr? Folge: Keine USt-Voranmeldung!
Sofern dies zutrifft, was es aber sollte.
Auf den Rechnungen also KEINE Mwst. ausweisen.
Ansonsten müssen Sie ihre Einnahmen in seperater Anlage: Einnahmen aus selbständiger Arbeit ganz normal Einnahme-Überschuss-Rechnung hinzufügen.
Gruß und viel Erfolg.
Vielen Dank. Ich wollte Lektoratsdienste + Erstellung von PR-Texten abieten. Würde das vielleicht doch unter „Freiberufliches“ fallen? Falls ja, was wären die Konsequenzen für meine Rechnungen?
Wenn ich ein Gewerbe anmelde: einfach Rechnungen mit dem Vermerk „Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer § 19 UST-Gesetz“ versehen? Also praktisch „netto“-Rechnungen schreiben? Und dann meine Einkünfte einfach als Einnahmen aus selbständiger Arbeit in meiner Steuererklärung angeben?
(Vielen Dank für Ihre Mühe!)
Liebe Frager:
Zum 101. Mal antworte ich zur FREIBERUFLICHKEIT:
Allein DEIN zuständiges FINANZAMT entscheidet über Deine FREIBERUFLICHKEIT
Niemand sonst.
Also:
Geh hin, schildere, was Du machst. Zeige denen dort Deine Diplome, Zeugnisse, Verbandszugehörigkeiten etc.etc.etc.
Die gucken dort in ihren Listen nach, ob Deine Tätigkeiten zur FREIBERUFLICHKEIT zählen, oder eben auch nicht.
Falls die FINANZAMTSLEUTE ablehnen, kannst Du ja dagegen klagen.
So einfach ist das mit der FREIBERUFLICHKEIT.
MfG
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