Hallo zusammen,
ich arbeite zz. als freiberufliche EDV-Dozentin, möchte aber in den Ferien einen Urlaubs-Vertretungs-Jobs im Büro annehmen. Kann ich das noch über meine freiberufliche Tätigkeit abrechnen oder muss ich mir einen Gewerbeschein, z.B. für Büroservice, holen?
Danke im Voraus,
Irena