Freiberufliche Tätigkeit?

Hallo,
wenn man sich z. B. ein kleines Büro anmietet und eine reine Vermittlung von Arbeitssuchenden an Arbeitsgebern anstrebt, handelt es sich dann um eine freiberufliche Tätigkeit bei der man sich nur beim Finanzamt anmelden muß?

LG
PseudoPlacebo

Hi,

als Freiberufler werden Leute bezeichnet, die eine Tätigkeit, die sie auch als Angestellter ausführen könnten, auf eigene Rechnung als Dienstleistung anbieten. Was Dir da vorschwebt, dürfte eher ein Gewerbe sein.

Gruß Ralf

Google mal zum Begriff „Freiberuflichkeit“ - da wirst Du schnell fündig. Da solltest Du Dir die Frage dann selber beantworten können - warum. Vorab kurzgefasst: Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Wo hast Du denn die Definition her?

http://www.google.de/search?hl=de&lr=&oi=defmore&def…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Wo hast Du denn die Definition her?

Du hast mich erwischt - ich war gedanklich beim Freelancer. Na ja, wenigstens habe ich dem Arbeitsvermittler damit keinen Schaden zugefügt. Nebenbei: Darf der das überhaupt?

Gruß Ralf

Jau - darf er!
Hallo Ralf,

;o) passiert mir manchmal auch, das ich gedanklich nur im verwandten Raum schwebe.

Seit etwas neuerer Zeit, ich weiss nicht genau seit wann, darf er das. Ich hab selbst ein Projekt im „Trockendock“, dass auch das Thema Arbeitsvermittlung streift. Dementsprechend habe ich beim originären Arbeitsvermittler, der Agentur für Arbeit angerufen, und mich dort beraten lassen. Dort war die Aussage, dass das jetzt möglich sei. Und wohl auch notwendig. Jeder der hilft, einem anderen einen Job zu verschaffen, macht wirklich sinnvolle Arbeit.
Am besten immer bei den betreffenden Instituitionen nachfragen. Wozu einen Steuerberater, wenn das Finanzamt - rechtsverbindlich - kostenlos Auskunft erteilt.
Bei gewerblichen Fragen wendet man sich an die IHK … - dann geht nix schief, was das Gesetzliche angeht.
Ahoi
Tin