Liebe Expertin, meine Freundin stellt in ihrer Freizeit gern Keramik her. nun hat sie einen schönen Blumenladen gefunden indem ihre Sachen ausgestellt und auch verkauft werden.
Nun meine Frage: müsste meine Freundin sich einen Gewerbeschein besorgen?
Oder würde das unter freiberufliche Tätigkeit fallen?
Auf eine Antwort hoffend verbleibt mit freundlichen Grüßen Katrin
Hallo Katrin,
ich denke, grundsätzlich zählt eine künstlerische Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit, daher denke ich, sie braucht keinen Gewerbeschein.
Aber auch eine freiberufliche Tätigkeit muss man beim Finanzamt anmelden. Das Formular für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit findet ihr auch unter den Vordrucken eures Finanzamtes. Sofern man nicht so viel einnimmt, Grenze liegt bei etwa 17.500 €/Jahr, muss man auch keine Umsatzsteuer abführen, das heißt, deine Freundin kann Rechnungen ohne Mehrwertsteuer schreiben. Sie muss dann nur Einkommensteuer zahlen.
Ist dir mit dieser Antwort geholfen?
Liebe Grüße
Miriam
Hallo Miriam,
Noch eine Frage, wie kann sich der Inhaber des Ladens absichern wenn mal eine Prüfung kommt und diese Sachen in seinem Laden stehen?
Kann er vielleicht sagen das diese Sachen Kommisionsware sind?
lieben Dank für deine Antwort
Katrin
Hallo Katrin,
damit kenne ich mich leider nicht aus.
Ich würde aber in jedem Fall von vorneherein eine schriftliche Vereinbarung treffen, aus der hervorgeht, dass man die Sachen im Laden zum Verkauf ausstellen darf und wieviel % der Ladeninhaber dann (ev.) vom Verkauf bekommt.
Unter welchen Bedingungen ein Händler auch andere Sachen in sein Sortiment aufnehmen kann, weiß ich nicht, denke aber, das sollte kein Problem sein. Er muss doch dann vor dem FA nur belegen können, was er damit eingenommen hat und das beschränkt sich auf die Prozente, falls er welche bekommt.
Miriam