Freiberufliche Tätigkeit ab wann Gewerbe anmelden

Eine Freundin von mir ist Arbeitslos und hat jetzt eine Tätigkeit abgeboten bekommen. Allerdings nur Stundenweise ohne Vertrag. Leider haben wir beide keine Ahnung wie das rechtlich geht. Wahrscheinlich wird sie (zumindest anfangs) nur 100-200 € Verdienen - muss sie dafür schon ein Gewerbe anmelden? wird Ihr Arbeitslosengeld entsprechend gekürtzt? wie ist sie Versichert?

Hi,
sie soll doch mal die Broschüre vom Amt durchlesen.
Alle Tätigkeiten (auch ehrenamtliche) müssen vor Aufnahme angegeben werden.

Unter Vorbehalt, da aus dem Gedächtnis (bitte selber noch einmal nachlesen)
Die Tätigkeit muss unter 15 Wochnstunden sein… bis 180 € wird es nicht auf ALG1 angerechnet.

Hintergund ist zunächst einmal, dass sie dann weiter versichert ist.
Ohne Vertrag heißt nicht, dass kein Vertrag geschlossen wird. Habe schon jahrelang ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet. Ganz legal mit Sozialabegeben usw…
Wenn das Geld aber netto unter der Hand ohne Quittung gezahlt werden soll - ist es eindeutig Schwarzarbeit und somit verboten.

Ehrlich sein, dann gibts keine Probleme mit dem Amt.
Angeben, dass dieser Job angeboten wird. Den Rest erfährt man dann. Wenn es Schwarzarbeit sein sollte (vom Atrbeitgeber her) ist es nur sein Problem.

Notfalls besser auff die Zusatzkohle verzichten dabei aber sicher sein, dass man nachher nicht alles erhalten ALG wieder zurückzahlen soll - nur weil ein kleiner Fehler gemacht wurde.

Gewerbe anmelden?
Dan ist dein ALG-Anspruch sofort futsch.
Vor Gründung erst einmal informieren z.B. bei Amt oder hier
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/grue…
sonst verschenkt sie viel Geld.

Als Selbstständiger muss man sich selbst um Versicherung usw. kümmern. Wäre also bei diewem geringen Betrag die schlechteste Möglichkeit.
Wenn es aber eine Möglichkeit der lukrativen Existenzgründung gibt und alles aus dem Link berücksichtigt wuerde… warum nicht ?

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit muss man ansonsten gar kein Gewerbe anmelden, sondern (neben der Klärung mit dem Arbeitsamt wie schon beschrieben in diesem Fall) sich eine Steuernummer zuteilen lassen.

Als Selbständiger anderer Art muss man ein Gewerbe anmelden.

Generell fallen sowohl die Freiberufler als auch die Gewerbetreibenden dann unter die Gruppe der Leite, welche mit selbständiger Arbeit ihr Geld verdienen.