Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
ich habe durch die Suchfunktion leider nichts gefunden, was auf den speziellen Fall passt.
Als Hobby werden 3D und 2D Grafiken (Photoshop/Poser/Cinema/Vue/Bryce und was es noch so für Programme gibt) erstellt. Zusätzlich wird Content für die o.g. Programme erstellt, für andere Benutzer der Programme.
Nun wurde angefragt, ob Grafiken für diverse Projekte, für kleines Geld erstellt werden können. Dieses Angebot würde gerne angenommen werden. Zusätzlich soll der erstellte Content, der
immer besser wird, ebenfalls kommerziell angeboten werden.
Diese Tätigkeiten sollen auf freiberuflicher Basis erfolgen. Da auch keine immense Gewinne zu erwarten sind, bliebe das momentane Angestelltenverhältnis bestehen.
Reicht ein formloses Anschreiben an das FA aus um die Tätigkeit anzumelden?
Kann man die Tätigkeiten mit „Digital Medien Design“ umschreiben? MMn handelt es sich hierbei um eine künstlerische Tätigkeit, wohl wissend, dass die Meinung des FA mehr gewicht hat.
Recherchen ergaben, dass man zur Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit eine entsprechende Ausbildung braucht. Die meisten Fähigkeiten wurden in Eigenregie (durch Bücher , Tutorials etc.) angeeignet.Nachweislich wurde 3 Jahre, während der Schulzeit, ein Kurs „Elektronische Bildverarbeitung“ mit Abschlussprüfung, absolviert. Ob das genügt?
Die Verkäufe werden überwiegend über einen Online Shop in den USA erfolgen und somit in $. Sollte eine freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden, muss am Ende des Jahres eine
Einnahmen - Überschuss Rechnung erstellt werden. Die Einnahmen / Ausgaben müssen sicherlich (macht ja Sinn) in € aufgezeigt werden. Welchen Umrechnungskurs nimmt man dann? Den vom Ende des Jahres
oder den vom Tag des Umsatzes?
Es muss definitiv noch ein Steuerberater aufgesucht werden,aber die Neugierde möchte im Moment schon einmal befriedigt werden.
Danke schonmal für eure Antworten und liebe Grüße