Freiberufliche Tätigkeit anmelden-Bereich Grafik

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,

ich habe durch die Suchfunktion leider nichts gefunden, was auf den speziellen Fall passt.

Als Hobby werden 3D und 2D Grafiken (Photoshop/Poser/Cinema/Vue/Bryce und was es noch so für Programme gibt) erstellt. Zusätzlich wird Content für die o.g. Programme erstellt, für andere Benutzer der Programme.

Nun wurde angefragt, ob Grafiken für diverse Projekte, für kleines Geld erstellt werden können. Dieses Angebot würde gerne angenommen werden. Zusätzlich soll der erstellte Content, der
immer besser wird, ebenfalls kommerziell angeboten werden.

Diese Tätigkeiten sollen auf freiberuflicher Basis erfolgen. Da auch keine immense Gewinne zu erwarten sind, bliebe das momentane Angestelltenverhältnis bestehen.

Reicht ein formloses Anschreiben an das FA aus um die Tätigkeit anzumelden?

Kann man die Tätigkeiten mit „Digital Medien Design“ umschreiben? MMn handelt es sich hierbei um eine künstlerische Tätigkeit, wohl wissend, dass die Meinung des FA mehr gewicht hat.

Recherchen ergaben, dass man zur Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit eine entsprechende Ausbildung braucht. Die meisten Fähigkeiten wurden in Eigenregie (durch Bücher , Tutorials etc.) angeeignet.Nachweislich wurde 3 Jahre, während der Schulzeit, ein Kurs „Elektronische Bildverarbeitung“ mit Abschlussprüfung, absolviert. Ob das genügt?

Die Verkäufe werden überwiegend über einen Online Shop in den USA erfolgen und somit in $. Sollte eine freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden, muss am Ende des Jahres eine
Einnahmen - Überschuss Rechnung erstellt werden. Die Einnahmen / Ausgaben müssen sicherlich (macht ja Sinn) in € aufgezeigt werden. Welchen Umrechnungskurs nimmt man dann? Den vom Ende des Jahres
oder den vom Tag des Umsatzes?

Es muss definitiv noch ein Steuerberater aufgesucht werden,aber die Neugierde möchte im Moment schon einmal befriedigt werden.

Danke schonmal für eure Antworten und liebe Grüße

Diese Tätigkeiten sollen auf freiberuflicher Basis erfolgen.

Ich fürchte, es handelt sich um gewerbliche und nicht um freiberufliche Einkünfte. Dann wäre eine Gewerbeanmeldung bei der entsprechenden Stadtverwaltung nötig. Ist aber kein steuerliches, sondern erst mal ein Melderechtliches Problem.

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Reicht ein formloses Anschreiben an das FA aus um die
Tätigkeit anzumelden?

Nein, es muss auf alle Fälle der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (gibts im Netz, einfach mal danach googeln) ausgefüllt und eingereicht werden.

Recherchen ergaben, dass man zur Anerkennung einer
freiberuflichen Tätigkeit eine entsprechende Ausbildung
braucht. Die meisten Fähigkeiten wurden in Eigenregie (durch
Bücher , Tutorials etc.) angeeignet.Nachweislich wurde 3
Jahre, während der Schulzeit, ein Kurs „Elektronische
Bildverarbeitung“ mit Abschlussprüfung, absolviert. Ob das
genügt?

Eher nicht…
Im Prinzip ists aber auch wurscht ob nun freiberuflich oder gewerblich.

Die Verkäufe werden überwiegend über einen Online Shop in den
USA erfolgen und somit in $. Sollte eine freiberufliche
Tätigkeit anerkannt werden, muss am Ende des Jahres eine
Einnahmen - Überschuss Rechnung erstellt werden.

Auch bei einer gewerblichen Tätigkeit…

Die Einnahmen
/ Ausgaben müssen sicherlich (macht ja Sinn) in € aufgezeigt
werden. Welchen Umrechnungskurs nimmt man dann? Den vom Ende
des Jahres
oder den vom Tag des Umsatzes?

Zweiteres

Es muss definitiv noch ein Steuerberater aufgesucht
werden,

Ja, ganz wichtig!!

Vielen Dank für die Antworten!

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Grafiker - gewerblich oder freiberuflich
Hallo Clematis,

Ich fürchte, es handelt sich um gewerbliche und nicht um
freiberufliche Einkünfte.

Ja, in EStR H 136 wird auch der Grafiker aufgeführt.

Wenn aber der Schwerpunkt auf der eigenständigen künstlerischen Leistung (zB des Grafikdesigns) liegt, dann wird auch eine solche Tätigkeit oft freiberuflich anerkannt.

Vorteil: keine Gewerbesteuer.

Viele Grüße
Frank

Hallo nochmals,

Wenn aber der Schwerpunkt auf der eigenständigen
künstlerischen Leistung (zB des Grafikdesigns) liegt, dann
wird auch eine solche Tätigkeit oft freiberuflich anerkannt.

Mit den passenden Argumenten kann das dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden.

Stichpunkte: eigenschöpferisch, künstlerische Gestaltung über die reine technische Umsetzung hinaus, entscheidender eigener Einfluss auf alle Entstehungsbereiche des Werkes, also nicht rein weisungsgebundene Umsetzung etc.

Übrigens: Es wird die Gesamttätigkeit beurteilt, also nicht jedes Werk einzeln. D.h. es kann auch mal ein „nicht künstlerisches“ Werke (zB reine Umsetzung eines fremden Entwurfs) darunter sein, das sollte dann aber nicht die überwiegende Tätigkeit ausmachen.

Viele Grüße
Frank

Vorteil: keine Gewerbesteuer.

… die bei einer nebentätigkeit wahrscheinlich sowieso nicht anfallen würde und wenn dann auf die ESt angerechnet wird…

Hallo Clematis,

… die bei einer nebentätigkeit wahrscheinlich sowieso nicht
anfallen würde

Solange man unter 24.500 Euro bleibt…

und wenn dann auf die ESt angerechnet wird…

Stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht… (und zumindest bis zu einem Hebesatz von 380%, wenn ich mich recht entsinne).

Viele Grüße
Frank

Hallo Clematis, hallo Frank, danke nochmals.

Letztendlich würde die zukünftigen Tätigkeiten als eigenschöpferisch bezeichnen. Es wurden bereits Grafiken erstellt (ohne konkreten Auftrag), an denen Interesse bekundet wurde. Bei den zukünftigen Projekten wird das Thema benannt z.B. Weihnachten (blödes Beispiel) zu dem man sich kreativ ausleben kann. Entweder gefällt das entstandene Bild oder eben nicht. Und der Content wird auch eigenverantwortlich ohne fremde Einflüsse erstellt, wem es gefällt, der kauft es und die anderen lassen es eben sein.

Letztendlich liegt es anscheinend am zuständigen FA, habe ich so herausgelesen.

Liebe Grüße
Su