Freiberufliche Tätigkeit ggf. rückwirkend anmelden

Hallo,

gesetzt den Fall, eine fiktive Frau S. will sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit (definitiv kein Gewerbe) sellbstständig machen. Sie weiß aber noch nicht, ob sie damit (z. B. wg. Kosten für Schulungen und Bücher) in diesem oder dem nächsten Jahr in die Gewinnzone kommt.
Ende dieses Jahres sieht sie vermutlich klarer.

a) Dann ist es doch sicher eine gute Idee, schon mal von Jahresanfang an eine korrekte EÜR „mitlaufen“ zu lassen?

b) Kann Frau S. die freiberufliche Tätigkeit auch noch Ende 2011 odergar nach 2011 rückwirkend ab 1.1.2011 beim FA anmelden?

Gruß JK

Hallo,

das Finanzamt muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 darüber in Kenntniss gesetzt werden.

Bei höheren Gewinnen auch früher, wegen der zu leistenden Vorauszahlungen.

Gruß
Lawrence