Freiberufliche Tätigkeit/Ich AG/Stundenbasis?

Hallo zusammen,

im Moment habe ich noch eine 40h-Woche und gehe abends aufs Abendgymnasium (ab September 4-5mal wöchentlich). Das wächst mir jetzt alles über den Kopf. Deshalb war ich bei meinem Chef und habe ihm die Sache geschildert. Er meinte, dass ich bei ihm freiberuflich weiterarbeiten kann und das irgendwie mit einer Ich AG verbinden könnte. Ich würde 3286 Euro im Jahr verdienen um noch Schüler-Bafög (ca. 500 Euro/monatlich) zu bekommen. Ich könnte in der Firma arbeiten, Arbeitsmittel werden auch zur Verfügung gestellt. Kann also nur die Fahrt ins Büro absetzen (als Selbstständiger). Ich bräuchte auch noch eine private Krankenversicherung. Mein Chef würde jedoch meinen Stundenlohn erhöhen, da er keine sozialen Abgaben zahlen muß. Das Arbeitsamt hat gemeint, dass ich keine Ich AG bräuchte, da ich nicht arbeitlos bin.

Eine Bekannte meinte dazu, dass ich wie ein Student auf Stundenbasis arbeiten sollte. So bräuchte ich keine private Versicherung und müsste kein Gewerbe anmelden. Da ich kaum was absetzen könnte, wäre eine freiberufliche Tätigkeit nicht sinnvoll. Außerdem könnte ich 4206 Euro verdienen, um Bafög zu bekommen. Und könnte als Schülerin evtl. noch Kindergeld bekommen.

Ich verliere langsam den Überblick. Man muss sich überall auskennen und das tu ich leider nicht. Hat jemand eine Lösung?

Ich würde das BAFÖG beantragen und die Arbeitsstelle als Minijob ausweisen. Dann arbeitest Du einfach weiter auf Lohnsteuerkarte und zahlst auch keine Steuern.

Du kannst in der egsetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Du bist mit deienr Ich ag dann Kaufmann, mit allen Rechten udn Pflichten.
Wenn du Ich AG und Bafög beziehst werden die dir sehr auf die Finger schauen.
Entweder du bist Student oder du bist Arbeiter, beides auszunuten währe nicht sozial.

Falls du im Moment eine feste Anstellung hast reduziere diese doch auf Kurzarbeit 25h oder so.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo …

mit einer Ich-AG ist er zunächst erst einmal „nur“ Gewerbetreibender und kein Kaufmann.

Kaufmann kann er nur dann werden, wenn er sich entweder freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt, oder aufgrund seines Geschäftsumfanges dazu verpflichtet ist.

Kriterium im letzteren Fall wäre dann aber nicht der Gewinn, sondern bestenfalls die Anzahl an Debitoren oder Kreditoren, die eine kaufmännische Verwaltung erfordern würde.

Denn… wenn der Gewinn als Kriterium maßgebend wäre, der gemäß § 141 AO bei 30.000€ liegt, dann wäre er keine Ich-AG mehr, denn die Förderung endet, wenn der Gewinn (Einkommen) 25.000€ übersteigt.

MfG
BEBOUB
http://www.1-2-3-Businessplan.de

Oh, ich dachte imemr das alle Gewerbetreibende ausser Meister immer ein Istkaufmann ist.

Wie macht den ein nicht Handwerker (Handwerksrolle) ein angemeldetes Gewerbe ohne in das Handelresgister eingetragen zu werden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, zoomie,

du schreibst:

Oh, ich dachte imemr das alle Gewerbetreibende ausser Meister
immer ein Istkaufmann ist.

Wie macht den ein nicht Handwerker (Handwerksrolle) ein
angemeldetes Gewerbe ohne in das Handelresgister eingetragen
zu werden?

Indem er oder sie zum Ordnungsamt der Gemeinde geht, sich einen Gewerbeschein ausstellen lässt und loslegt. Freiberufler brauchen noch nicht einmal den: Info ans Finanzamt genügt.

Schöne Grüße
Robert