Guten Tag,
mal angenommen eine Person hat Anfang des Jahres für 5 Monate eine freiberufliche Nebentätigkeit ausgeführt. Während der ersten drei Monate war sie noch Studentin mit einem zusätzlichen Minijob, danach wurde dieser Minijob zur „unständigen Beschäftigung“ (also der AG übernimmt Sozialversicherung ohne Arbeitslosenversicherung, Tageweise An- und Abmeldung)
Die freie Beschäftigung mit ca. 400-500 Euro im Monat bestand weiter, es wurden monatliche Rechnungen gestellt. Aufgrund einer falschen Beratung hat die Person die freie Tätigkeit damals nicht beim Finanzamt angemeldet. Es war kein böser Wille dahinter, sondern Unwissen! Jetzt möchte die Person wieder nebenher freiberuflich etwas dazuverdienen, und hat sich diesmal besser informiert, und will sich eine teuernummer geben lassen. Mit welchen Konsequenzen muss Sie nun rechnen, da sie den Fehler begangen hat, ohne „anmeldung“ Geld zu verdienen? Sie ist natürlich bereit die Einkommenssteuer zu zahlen, hatte bislang nur gedacht, es würde reichen, die freie Tätigkeit bei der ersten Steuererklärung anzugeben. Ist das schlimm? Danke Nalili
Hallo,
Sie ist natürlich bereit die Einkommenssteuer zu zahlen, hatte bislang nur gedacht, es würde reichen, die freie Tätigkeit bei der ersten Steuererklärung anzugeben. Ist das schlimm?
Solange das Finanzamt dem Steuerpflichtigen noch nicht auf die „Schliche“ gekommen ist, kann man alles straffrei nacherklären.
Steuer und ggfls Zinsen sind natürlich nachzuzahlen.
Gruß
Karl
Servus,
es gibt eine sehr große Zahl von Selbständigen, die die Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht anzeigen. Unabhängig davon hat das FA auch keine Handhabe, eine unterlassene Anzeige zu sanktionieren, falls durch die Unterlassung keine Steuer verkürzt worden ist.
Völlig ausreichend, die Anzeige in der ersten Steuererklärung nachzuholen. Vorher ist weder OWi noch Straftatbestand gegeben.
Schöne Grüße
MM