Freiberufliche Tätigkeit oder doch Gewerbebetrieb? Steuer?

Liebe/-r Experte/-in,

Hab da mal ne Frage bei der ich nicht weiterkomme und zwar:

Wenn man eine freiberufliche Tätigkeit(künsterlischer Art) im Sinne des § 18(1).1 EStG betreibt,
und in diesem Zusammenhang ein kreative Produkt von geringem Wert (ca.3€) erschafft und diese nun zum Beispiel über einen Onlineshop zum Kauf anbietet, wie werden diese Einküfte dann bewertet?

Also zählen die Erlöse aus einem solchen Verkauf zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit?

Oder wäre es durch die Tatsachen:
-dass es ja doch eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt,

-sowie mit(wenn auch nur geringer) Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,

im Sinne des §15.(2) EStG ein natürlicher Gewerbebetrieb?

Ich komm da echt nicht weiter und die netten Damen bei diversen Ämtern konnten mir auch nicht weiterhelfen…

Liebe/-r Experte/-in,

das finanzamt muss festlegen, ob freiberufler oder nicht. da sie nur wenig gewinn erzielen ist es ziemlich egal welcher einkunftsart sie zugeordnet werden, da der grosse unterschied in der gewerbesteuerbefreiung besteht und be ihnen nicht zutrifft

Wenn man eine freiberufliche Tätigkeit(künsterlischer Art) im
Sinne des § 18(1).1 EStG betreibt,
und in diesem Zusammenhang ein kreative Produkt von geringem
Wert (ca.3€) erschafft und diese nun zum Beispiel über einen
Onlineshop zum Kauf anbietet, wie werden diese Einküfte dann
bewertet?

Also zählen die Erlöse aus einem solchen Verkauf zu Einkünften
aus selbstständiger Arbeit?

Oder wäre es durch die Tatsachen:
-dass es ja doch eine Beteiligung am allgemeinen
wirtschaftlichen Verkehr darstellt,

-sowie mit(wenn auch nur geringer) Gewinnerzielungsabsicht
betrieben wird,

im Sinne des §15.(2) EStG ein natürlicher Gewerbebetrieb?

Ich komm da echt nicht weiter und die netten Damen bei
diversen Ämtern konnten mir auch nicht weiterhelfen…

Liebe/-r Experte/-in,

das finanzamt muss festlegen, ob freiberufler oder nicht. da
sie nur wenig gewinn erzielen ist es ziemlich egal welcher
einkunftsart sie zugeordnet werden, da der grosse unterschied
in der gewerbesteuerbefreiung besteht und be ihnen nicht
zutrifft

Warum muss das das Finazamt festlegen?
Das ist doch im §18EStG ganz klar festgelegt, was Einkünfte aus selbstständiger Arbeit/freiberufliche Tätigkeiten sind.

Die Frage ist aber, ob durch den Verkauf nicht doch
Gewerbebetrieb besteht, welcher Gewerbesteurpflichtig ist

ehrlich gesagt bin ich mir sicher dass sie als gewerbetreibender eingestuft werden. es ist schwierig dem FA zu vermitteln, dass sie unter die freiberufler fallen. ich habe so etwas mit softwareentwicklern hinter mich gebracht. am besten auf das FA gehen und diese beamten sollen festlegen ob freiberufler oder nicht. schriftlich geben lassen

Warum muss das das Finazamt festlegen?
Das ist doch im §18EStG ganz klar festgelegt, was Einkünfte
aus selbstständiger Arbeit/freiberufliche Tätigkeiten sind.

Die Frage ist aber, ob durch den Verkauf nicht doch
Gewerbebetrieb besteht, welcher Gewerbesteurpflichtig ist

Hallo Zippmaster,

Als Künstleriche Arbeit sieht man einen Kunstmaler an der sein Produkt direkt verkauft.
Solltest du das ganze jetzt über einen Onlineshop anbieten ist das wieder eine Selbständige Handlung.
So kenne ich das.
Da ich aber keine Gewehr darauf geben kann, wirst du wohl den Weg der Ämter weitergehen müssen.
Ich habe mit meiner Selbstständigkeit auch viele Ämter abklappern müssen (Es waren genau 12 Telefonnummern), bis ich den richtige am Telefon hatte.

Lieber Fragesteller,

neben der freiberuflichen Tätigkeit noch irgendwas
gewerblich zu machen ist höchst gefählich. Es gibt die
sogenannte Abfärbetheorie. Danach färben die gewerblichen Einkünfte auf die freiberuflichen ab und dann wird alles gewerblich.
Es hilft nur, diese Einkünfte ganz zu trennen - extra Briefpapier, Bankkonto etc.Dann hat das Finanzamt kein Problem damit - es existieren 2 Tätigkeiten - einmal freiberuflich und einmal gewerblich.

Gruß

Cornelia Kisslinger-Popp
Steuerberaterin
www.kislinger-popp.de
www.steuerberateringolstadt.com