Liebe/-r Experte/-in,
Hab da mal ne Frage bei der ich nicht weiterkomme und zwar:
Wenn man eine freiberufliche Tätigkeit(künsterlischer Art) im Sinne des § 18(1).1 EStG betreibt,
und in diesem Zusammenhang ein kreative Produkt von geringem Wert (ca.3€) erschafft und diese nun zum Beispiel über einen Onlineshop zum Kauf anbietet, wie werden diese Einküfte dann bewertet?
Also zählen die Erlöse aus einem solchen Verkauf zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit?
Oder wäre es durch die Tatsachen:
-dass es ja doch eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt,
-sowie mit(wenn auch nur geringer) Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
im Sinne des §15.(2) EStG ein natürlicher Gewerbebetrieb?
Ich komm da echt nicht weiter und die netten Damen bei diversen Ämtern konnten mir auch nicht weiterhelfen…