Freiberufliche Tätigkeit und Buchführungspflicht

Hallo zusammen,

ein freiberuflich Tätiger erzielt Einkünfte aus selbst. Arbeit gem. § 18 EStG.
Kann dieser jemals Buchführungspflichtig werden???

Was passiert wenn seine Tätigkeit aufgrund Umfang und Größe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern würde?
Dann wäre er doch trotzdem kein Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, weil er immernoch kein Handelsgewerbe betreibt. Oder wird eine selbständige Tätigkeit ab einer bestimmten Größe zu einem Gewerbe???

Hallo,

ein freiberuflich Tätiger erzielt Einkünfte aus selbst.
Arbeit gem. § 18 EStG.

Kann dieser jemals Buchführungspflichtig werden???

Was passiert wenn seine Tätigkeit aufgrund Umfang und Größe
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
erfordern würde?

wer zu den Katalogberufen oder Tätigkeitsberufen des §18 gehört, wird für diesen Teil seiner Tätigkeit nicht buchführungspflichtig, auch wenn er z.B. als Arzt, Steuerberater oder Anwalt Millionenumsätze macht und etliche Helfer hat. Was zu einer Buchführungspflicht führen könnte wäre z.B. eine Rechtsform als Kapitalgesellschaft (z.B. Steuerberatungsgesellschaft mbH).

Gruß, Bernd