Hallo zusammen,
ein freiberuflich Tätiger erzielt Einkünfte aus selbst. Arbeit gem. § 18 EStG.
Kann dieser jemals Buchführungspflichtig werden???
Was passiert wenn seine Tätigkeit aufgrund Umfang und Größe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern würde?
Dann wäre er doch trotzdem kein Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, weil er immernoch kein Handelsgewerbe betreibt. Oder wird eine selbständige Tätigkeit ab einer bestimmten Größe zu einem Gewerbe???