Freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe

Hallo,

ich bin seit einem Jahr freiberuflich im Bereich Nachhilfe und Sprachunterricht tätig (mir wurde vom Finanzamt der Freiberuflerstatus zuerkannt). Zurzeit biete ich als Einzelperson Unterricht an und habe weder Angestellte noch freie Mitarbeiter.

Nun ziehe ich in Erwägung, meine Tätigkeit insofern zu erweitern, als ich gerne zusätzlich andere Lehrkräfte vermitteln würde. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um ein Gewerbe handeln würde. Meine freiberufliche Tätigkeit als Lehrerin würde ich gerne hiervon getrennt halten, zumal ich diese Tätigkeit auch in dieser Form weiterführen möchte.

Kann es bei diesem Vorhaben Probleme geben, insbesondere im Zusammenhang mit meinem Freiberuflerstatus? Ist es möglich, beide Geschäftsbereiche getrennt voneinander, aber trotzdem mit mir als Anbieterin parallel laufen zu lassen?


MOD: steuerliche Frage gelöscht.

Im Voraus herzlichen Dank!

Liebe Grüße
Gwen

Servus,

leider hast Du die Forumsregeln nicht beachtet (vgl. FAQ:1129). Dennoch ein paar Hinweise zur Sache, ohne eigentliche Beratung - das wird dann alles bald gelöscht werden, daher bloß knapp:

ich bin seit einem Jahr freiberuflich im Bereich Nachhilfe und
Sprachunterricht tätig (mir wurde vom Finanzamt der
Freiberuflerstatus zuerkannt).

Das ist sicherlich nicht so gewesen. Es gibt Einkünfte aus dieser Tätigkeit, und die sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Der Unternehmer als Person hat nie diesen Status. Beispiel: Der freie Sprachlehrer, der unabhängig von seiner Unterrichtstätigkeit seinen Schülern fremdsprachige Literatur besorgt und verkauft, hat nicht als Person diesen oder jenen Status, sondern er erzielt parallel Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dass das ins Auge gehen kann, wenn die beiden Tätigkeiten nicht von A-Z strikt getrennt werden, steht auf einem anderen Blatt.

Nun ziehe ich in Erwägung, meine Tätigkeit insofern zu
erweitern, als ich gerne zusätzlich andere Lehrkräfte
vermitteln würde. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um
ein Gewerbe handeln würde.

Ja, das ist so - wenn nicht die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass der freiberuflich tätige Lehrer die Tätigkeit der anderen Lehrkräfte in einer Weise überwachen kann, dass er fachlich dafür vollständige Verantwortung übernehmen kann. Die Vermittlungstätigkeit als solche ist ein Gewerbe.

Ist es möglich,
beide Geschäftsbereiche getrennt voneinander, aber trotzdem
mit mir als Anbieterin parallel laufen zu lassen?

Ja. Bei vollständiger administrativer, technischer und kaufmännischer Trennung der beiden Tätigkeiten: Keine gemeinsame Portokasse, kein gemeinsames Telefon, kein gemeinsames Büropapier.

Wobei ich mich frage, ob im gegebenen Fall überhaupt Konsequenzen daraus erwüchsen, wenn das Unternehmen insgesamt Gewerbebetrieb würde - das hängt von den erzielten Überschüssen ab und vom GewSt-Hebesatz der Gemeinde (ab etwa 350 gibts überhaupt Änderungen in der Steuerbelastung).

Zusätzlich würde mich noch Folgendes interessieren: Zurzeit
prüft die zuständige Behörde, ob ich im Rahmen meiner
freiberuflichen Tätigkeit zumindest zum Teil von der
Umsatzsteuerpflicht befreit werden kann.

Befreit ist in diesem Fall nicht der Unternehmer, sondern die Tätigkeit. Ohne konkrete Aussage zum Sachverhalt lässt sich das nicht beurteilen - ich vermute, es geht um § 4 Nr. 21a UStG, und die zuständige Behörde ist das Oberschulamt?

kann ich
ggf. auch nur für Teilbereiche von der Umsatzsteuerpflicht
befreit werden

Wie gesagt, USt-befreit ist ggf. die Tätigkeit, nicht die Person. Wenn verschiedene Tätigkeiten ausgeführt werden, kann dieses ohne weiteres dazu führen, dass ein Unternehmer USt-pflichtige und USt-freie Tätigkeiten ausführt.

Konkrete Einzelheiten und Beurteilung des Sachverhaltes können wir hier nur geben, wenn bei der Fragestellung FAQ:1129 beachtet wird. Empfehlenswert dafür das Brett „Steuern“, denn es geht ja um die
Diskussion eines steuerlichen Sachverhaltes.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort! Dass ich die Forenregeln (allerdings nicht mit böser Absicht) missachtet habe, tut mir leid.

Viele Grüße
Gwen

Servus,

das Verbot der Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, soweit diese nicht durch StB, WP oder Fachanwalt geschieht, müssen wir halt beachten. Ab und zu finde ichs halt schade, wenn Sachverhalte, die eigentlich interessant sind, hier als persönlicher Einzelfall vorgetragen werden, obwohl man sie genausogut abstrahiert vom Einzelfall als exemplarischen Sachverhalt von bloß allgemeinem Interesse diskutieren könnte. Grade der, den Du vorgelegt hast, ist nicht so alltäglich - welcher selbständige Lehrer schafft es schon, damit auf einen grünen Zweig zu kommen? Selten mal, dass dabei die Frage der Gewerbesteuer überhaupt relevant wird. Daher täte es mir Vergnügen machen, weitere Aspekte in der beschriebenen Weise am genannten Ort zu diskutieren. Insbesondere an der Frage „Vermittlung von anderen Lehrern“ hängen viele interessanten Aspekte - etwa die Frage, ob das als Vermittlung oder als eigentliche Schule oder nochmal anders (könnte mir stundenweise Vermietung von Räumlichkeiten und Material vorstellen, aber mit einem dicken Fragezeichen) organisiert wird, die Voraussetzungen scheinen ja gegeben: Die Anerkennung vom Oberschulamt gibts nicht mal eben so…

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

denkst du, es wäre okay, wenn ich den Fall hier (oder im Steuerbrett) allgemein formuliert nochmal poste, damit mein Ursprungsposting gelöscht werden kann?

Viele Grüße
Gwen

Servus,

sprech das am besten kurz mit den Moderatoren der Bretter ab, damit keine zeitliche Überlappung (= Doppelposting) entsteht.

Schöne Grüße

MM

@ Moderatoren
Liebe Moderatoren,

da ich unbeabsichtigterweise meinen Fall nicht allgemein genug geschildert habe, wüsste ich gern, ob es okay ist, wenn ich mein Anliegen nochmal in neutraler Form hier und ggf. im Steuerbrett poste und ihr mein Ursprungspost dann löscht.

Danke im Voraus!

Viele Grüße
Gwen

Hallo Gwen,

habe die Frage zum Steuerrecht in Deinem Posting gelöscht. Bitte sei so nett und stelle sie noch einmal im Brett „STeuern“ in allgemeiner Formulierung.

Viele Grüße,

Mathias (Mitmoderator hier)

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