Freiberufliche Tätigkeit vs. FA und IHK

Hallo an alle Experten und Gleichgesinnten,

seit drei Monaten übe ich mehr schlecht als recht meine selbständige Tätigkeit aus.

Nun kam wie erwartet der Fragebogen vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung hereingeflattert.

In diesem Zusammenhang viel mir auf, dass ich als Freiberufler, zwei Fehler gemacht habe:

  1. Die IHK hatte mir schon eine Anmeldung zugesendet, welche ich einfach (weil als Existenzgründer zunächst keine Kosten auf mich zukommen) unterschrieben zurück gefaxt habe.
    Eigentlich muss ich aber als Freiberufler garnicht in der IHK sein, oder?

  2. Ich habe auf den wenigen Rechnungen, die ich bisher ausgestellt habe die MwSt. ausgewiesen.
    Zwar weiss ich, dass ich als Freiberufler, dies nicht darf, jedoch wollte ich sicher gehen, denn erst das FA entscheidet ja letzendlich ob ich wirklich als Freiberufler eingestuft werde.

Nun meine Fragen:

  1. Kann ich einfach schriftlich die Mitgliedschaft bei der IHK kündigen?
    Denn im Fragebogen, des FA wird nach dieser Mitgliedschaft gefragt.
    Da sehe ich die Gefahr, dass die mich bei Mitgliedschaft in der IHK sowieso nicht mehr als Freiberufler einstufen.

  2. Wie gehe ich nun mit der MwSt. um, wie gesagt, es handelt sich um sehr geringe Beträge.
    Eigentlich würde ich sogar USt. zurück bekommen, da ich ein paar Investitionen hatte. Aber egal.

  3. Hat jemand als EDV-Berater schon erfahrungen mit dem FA gemacht?
    Ist es sinnvoll, bei der Angabe der Tätigkeit, bestimmte Schwerpunkte aufzuzählen? Ich bin z.B. auch als Dozent tätig.

Uuups, das ist jetzt aber viel auf einmal geworden.
Voller Hoffnung auf Hilfe und Anregung verbleibe ich mit
freundlichen Grüssen
buk

Hallo an alle Experten und Gleichgesinnten,

seit drei Monaten übe ich mehr schlecht als recht meine
selbständige Tätigkeit aus.

Nun kam wie erwartet der Fragebogen vom Finanzamt zur
steuerlichen Erfassung hereingeflattert.

In diesem Zusammenhang viel mir auf, dass ich als
Freiberufler, zwei Fehler gemacht habe:

  1. Die IHK hatte mir schon eine Anmeldung zugesendet, welche
    ich einfach (weil als Existenzgründer zunächst keine Kosten
    auf mich zukommen) unterschrieben zurück gefaxt habe.
    Eigentlich muss ich aber als Freiberufler garnicht in der IHK
    sein, oder?

hallo,

als freiberufler nicht…

  1. Ich habe auf den wenigen Rechnungen, die ich bisher
    ausgestellt habe die MwSt. ausgewiesen.
    Zwar weiss ich, dass ich als Freiberufler, dies nicht darf,
    jedoch wollte ich sicher gehen, denn erst das FA entscheidet
    ja letzendlich ob ich wirklich als Freiberufler eingestuft
    werde.
  • freiberufler müssen genauso mit MwSt abrechnen wie gewerbetreibende - es sei denn, es liegt ein befreiungstatbestand vor - wie z.B. bei einem dozent (lehrtätigkeit - da gibts aber auch noch unterscheidungen) - die einstufung sollte vorab geklärt werden…

Nun meine Fragen:

  1. Kann ich einfach schriftlich die Mitgliedschaft bei der IHK
    kündigen?
    Denn im Fragebogen, des FA wird nach dieser Mitgliedschaft
    gefragt.
    Da sehe ich die Gefahr, dass die mich bei Mitgliedschaft in
    der IHK sowieso nicht mehr als Freiberufler einstufen.
  • die einstufung des fa hat nichts mit der erklärung bei der ihk zu tun - ich würde mit dem hinweis auf freiberufler die mitgliedschaft kündigen…
  1. Wie gehe ich nun mit der MwSt. um, wie gesagt, es handelt
    sich um sehr geringe Beträge.
    Eigentlich würde ich sogar USt. zurück bekommen, da ich ein
    paar Investitionen hatte. Aber egal.
  • klären für welche tätigkeiten ust-pflicht vorliegt und für welche nicht…
  1. Hat jemand als EDV-Berater schon erfahrungen mit dem FA
    gemacht?
    Ist es sinnvoll, bei der Angabe der Tätigkeit, bestimmte
    Schwerpunkte aufzuzählen? Ich bin z.B. auch als Dozent tätig.
  • die dozententätigkeit könnte befreit sein - kommt drauf an in welchem rahmen…

Uuups, das ist jetzt aber viel auf einmal geworden.
Voller Hoffnung auf Hilfe und Anregung verbleibe ich mit
freundlichen Grüssen
buk

gruß vom inder

Hallo,

der Status als Freiberufler hat nichts mit der Umsatzsteuer (MwSt) zu tun, sondern die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach deinen Umsätzen.

Aber du darfst auch bei geringen Umsätzen freiwillig dich der Umsatzsteuer unterwerfen. Wenn du nicht für Auftraggeber arbeitest, bei denen die Umsatzsteuer zu einer Verteuerung deiner Leistung führt, dann ist es meist von Vorteil.

Als Freiberufler hast du eine Reihe von steuerlichen Vorteilen, nämlich du unterliegst nicht der Gewerbesteuer und du musst nicht bilanzieren. Zudem ersparst du dir die IHK-Zwangsmitgliedschaft. Also würde ich das Gewerbe abmelden, damit aus der IHK austreten und dem Finanzamt mitteilen, dass du fortan als Freiberufler arbeitest.

Gruß

Der Häuserprofi

PS: Nimm dir einen Steuerberater, deine Fragen zeigen, du würdest davon profitieren :smile:

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