Hallo,
mal angenommen eine Person ist normaler Angestellter und macht jährlich seine Einkommensteuererklärung. Wenn die Person nun nebenbei für einen Verlag als freiberuflicher Autor arbeitet und dabei monatlich rund 200 Euro verdient, wie müssen diese Einnahmen nun versteuert werden? Der Verlag sagt, dass der Autor seine Honorare selbst versteuern müssen, er muss dem Verlag jedoch sagen ob er mehrwertsteuerpflicht ist oder nicht.
Vielleicht kann mir jemand die Antwort auf diesen fiktiven Fall geben?
Dankeschön,
Susanne
Moin,
auch ein freiberuflicher Autor ist i.S.d. Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerpflichtig. (Das mit der Mehrwertsteuer wird genauso unsterblich wie die das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich…).
Wenn jedoch der Autor unter 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr geblieben ist und im laufenden Kalenderjahr weniger als 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss er keine Umsatzsteuer erheben. Er kann aber, wenn er will. Dann aber auch für 5 Kalenderjahre.
Und das hat erstmal rein garnix mit der Einkommensteuer zu tun!
Schöne Grüße
e
Wow, das ging ja flott!
Heißt das, dass der Autor seine Einnahmen nicht versteuern muss, da er weit unter 50.000 Euro ist? Und dafür bekommt er aber vom Verlag nur den Netto-Betrag, ohne Mwst?
Ist das kompliziert alles 
er muss sie natürlich versteuern: den Gewinn, der sich aus Einnahmen minus Ausgaben errechnet - gehört dann in Anlage S
Das andere ist die Umsatzsteuer: hier kann er darauf verzichten, wenn er unter 17.500,-- pro Jahr EINNAHMEN hat!
E.
Ah! Ich fange langsam an die Sache zu verstehen, glaub ich. Danke Euch 
Nur noch eine letzte Frage: Wenn der Auftraggeber anbietet, dass der Autor sich entscheiden kann ob er sein Gehalt netto oder plus Mehrwertsteuer überwiesen haben will. Was ist damit gemeint? Also inwiefern könnte das der Autor entscheiden?
Okay, von vorne.
Bleibt der Jahresumsatz unter 17500€ ( da ist expertobes Antwort missverständlich geschrieben!) dann ist der Autor Kleinunternehmer. Er erhält dann sein Honorar ohne USt. Er kann aber auch auf die KU- Regel verzichten, erhält dann sein Honorar mit USt, muss diese aber ans FA abführen. Im Gegenzug erhält er die USt aus seinen Eingangsrechnungen vom Fa erstattet.
Also wäre es für den Autor am einfachsten, er kassiert keine USt und muss sich dann auch vom FA nichts wiederholen, richtig?
Und danke für Eure Geduld, bin normal nicht so schwer von Begriff 