Freiberuflicher Künstler nur mit Abschluß?

Hallo!
Ich möchte gerne als freiberuflicher Künstler und Illustrator arbeiten - ein Mensch vom Finanzamt sagte mir, dass das jedoch nicht ginge, wenn ich kein Diplom oder einen Hochschulabschluß ähnlicher Art „in Sachen Kunst“ hätte - ich könne daher nur ein Gewerbe anmelden.

Kann man sich von einer entsprechenden Institution (Kunsthochschule, o. ä.) die künstlerische Tätigkeit begutachten und zertifizieren lassen, sodaß man auch ohne Studium „offiziell“ als Künstler gelten kann?
Nicht jeder Schriftsteller und Publizist hat doch auch Germanistik oder Journalismus studiert… ;o)

Danke!

Hallo,
ich würde mal bei mediafon nachfragen- http://www.mediafon.net/index.php3
Die haben mir bislang immer kompetent helfen können.

In meinem Ratgeber Freie (von Goetz Buchholz http://www.ratgeber-freie.de/index.php3) steht übrigens: „…Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder eine schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf üblicherweise(!) eine Hochschulausbildung erfordert - auch wenn die Freiberuflerin im konkreten (!) Fall Autodidaktin ist…“

Gruß
Ayla

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Hallo Michl,

bevor Du Dir irgendwelche lanwierigen Bürokratengänge antust:

  • Gewerbeschein kostet einmalig

Hallo,
ich gebe nur noch zu bedenken: wenn eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse angestrebt wird, ist eine freiberufliche Tätigkeit die bessere Voraussetzung!
gruß
Ayla

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Hi,

„…Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder eine
schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf
üblicherweise(!) eine Hochschulausbildung erfordert - auch
wenn die Freiberuflerin im konkreten (!) Fall Autodidaktin
ist…“

Ich bin Autodidaktin. Musste um von der Künstlersozialkasse als Mitglied angenommen zu werden schlicht Nachweise darüber bringen, dass ich schon in gewissem Rahmen künstlerisch tätig und „erfolgreich“ war (wie immer man das definieren will). Ich habe denen Fotos von meinen Arbeiten geschickt, Kopien von Ausstellungseinladungen und Presseartikel. Dann war’s kein Problem mehr, dass ich keinen „Abschluss“ nachweisen konnte. Auch das Finanzamt hat nie nach irgendeinem Abschluss gefragt. Ich habe meine Steuererklärung gemacht und damit basta…
LG,
Anja

Hallo!

Ich habe mich auch vor kurzem erkundigt, was das betrifft. Ein Finanzamt sagte das selbe wie deins und das zweite sagte, das es die Regelung mit dem Diplom nicht mehr gibt, sondern jeder der zu 80% kreativ in seiner Tätigkeit ist, darf sich als freier Künstler beschäftigen. Sobald du aber mehr mit Produktion, d.h. auch Umsetzung am Computer zu tun hast, bist du gewerbepflichtig.