Ein freiberuflicher Physiotherapeut arbeitet in einer Physiotherapie-Praxis an 2 Tagen in der Woche.
Darf oder soll sein Name auf dem Praxisschild erscheinen?
Spricht etwas dagegen?
Wenn man selber Behandlungsverträge abschliessen kann, ergibt es sich wohl schon aus der Berufsordnung.
Wenn man selber keine Behandlungsverträge abschliessen kann (Freier Mitarbeiter),
ist es problematisch.
Durch die Angabe auf dem Praxisschild wird wohl im Aussenverhältnis vom Patienten angenommen, dass man Vertragspartner wird.