Hallo Experten,
ich arbeite seit September freiberuflich für einen Auftraggeber mit dem ich auch einen „freien Mitarbeitervertrag“ geschlossen habe. Dort besteht eine Klausel über die Vergütung (Stundenlohn und „bei“ Mehrwertsteuerpflicht + 19%)
Nun falle ich und möchte ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Daher fällt Mehrwertsteuer bzw. korrekt die Umsatzsteuer nicht ins Gewicht. Dachte ich.
Nun sagt mir das Finanzamt, dass ich durch die Klausel der Vergütung kein Recht auf die Kleinunternehmerregelung habe.
Die Herren wollten mir aber auch nicht mitteilen, wie diese Klausel richtig heißen müsste.
Was mache ich nun? Reicht es wenn nur der Netto Stundenlohn angegeben wird?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke!LG, chockis