Freiberuflicher Vertrag Kleinunternehmerregelung

Hallo Experten,

ich arbeite seit September freiberuflich für einen Auftraggeber mit dem ich auch einen „freien Mitarbeitervertrag“ geschlossen habe. Dort besteht eine Klausel über die Vergütung (Stundenlohn und „bei“ Mehrwertsteuerpflicht + 19%)
Nun falle ich und möchte ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Daher fällt Mehrwertsteuer bzw. korrekt die Umsatzsteuer nicht ins Gewicht. Dachte ich.

Nun sagt mir das Finanzamt, dass ich durch die Klausel der Vergütung kein Recht auf die Kleinunternehmerregelung habe.
Die Herren wollten mir aber auch nicht mitteilen, wie diese Klausel richtig heißen müsste.

Was mache ich nun? Reicht es wenn nur der Netto Stundenlohn angegeben wird?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke!LG, chockis

Hallo,

hier gibt es viele Möglichkeiten, über was das Finanzamt gestolpert sein könnte als da wären

  • Scheinselbstständigkeit
  • den Wortlaut der Klausel
  • den Verdienst

Ohne weitere Angaben lässt sich die Frage leider nicht beantworten. Einfach nur den Netto-Stundenlohn angeben reicht mit Sicherheit nicht.

Schreib doch einfach mal die Klausel genau ab, nenn deinen Stundenlohn und die genau Tätigkeit, dann kann ich dir mehr sagen.

Lg
Angel

Also, es ist eigentlich ganz einfach: Sofern deine Umsätzen im Rahmen liegen ist es DEIN Ding, was du machst. Dann kannst du Kleinunternehmer sein. DU musst nur darauf achten, wie genau abgerechnet wird. Wichtig ist: DU darf keine USt in Rechnung stellen. Oder wenns andersrum läuft: Man darf dir in der Gutschrift keine USt gutschreiben.

Ich würde da nochmal einen Termin mit dem Amt machen. Es ist DEINE Entscheidung, solange da nichts umsatztechnisch gegen spricht. An der Formulierung des Vertrages dürfte s mMn nicht liegen.

Grüße

JB

Hallo,

hier gibt es viele Möglichkeiten, über was das Finanzamt
gestolpert sein könnte als da wären

  • Scheinselbstständigkeit
  • den Wortlaut der Klausel
  • den Verdienst

Danke!Ich habe nun einen überarbeiteten Vertrag mit der Kleinunternehmerregelung.

Ich werde berichten, wenn das Finanzamt immernoch Probleme machen sollte.

Also, es ist eigentlich ganz einfach: Sofern deine Umsätzen im
Rahmen liegen ist es DEIN Ding, was du machst. Dann kannst du
Kleinunternehmer sein. DU musst nur darauf achten, wie genau
abgerechnet wird. Wichtig ist: DU darf keine USt in Rechnung
stellen. Oder wenns andersrum läuft: Man darf dir in der
Gutschrift keine USt gutschreiben.

Genau, so hatte ich es auch verstanden.

Ich würde da nochmal einen Termin mit dem Amt machen. Es ist
DEINE Entscheidung, solange da nichts umsatztechnisch gegen
spricht. An der Formulierung des Vertrages dürfte s mMn nicht
liegen.

Das dachte ich auch, aber laut Amt lag es an der Klausel. Nun habe ich einen neuen Vertrag und hoffe das die das akzeptieren.

Danke!

Hallo,
Sie müssen in Ihrer Rechnung an Ihren Leistungsnehmer schreiben :
Bei den vorgenannten Leistungen handelt es sich um eine sog. Dienstleistung. Für die der Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG gilt. Die Umsatzsteuer ist somit vom Leistungsempfänger beim Finanzamt anzumelden und abzuführen.

Viel Erfolg

Du kannst keinen Vertrag mit einer Kleinunternehmerregelung haben. Dies ist eine Regelung der Finanzbehörde, keine Vertragsklausel!

genau genommen könnte man dir nur mit „unberechtigtem steuerausweis“ kommen. nach motto: wer als kleinunternehmer offen steuer in rechnung stellt bzw. einer gutschrift mit steuer nicht widerspricht, der „haftet“ nach §14c für die zu unrecht ausgewiesene steuer. aber der vertrag ist kein rechnung ! offen ausgewiesen heißt z.B.
100,-

  • 19,- (Ust 19 %)

119,- brutto

Bisher steht das auf keiner Rechnung und keiner Gutschrift. Also bist du auf der sicheren Seite :smile: Ich hätte dich auch darauf hingewiesen: „Sei vorsichtig, das ist etwas schwammig formuliert“ Aber letztlich nicht falsch.