Freiberuflichkeit / Vertragsklausel

Hallo,

folgender Fall:

Person X ist mehrere Unterrichtsstunden die Woche per Dienstvertrag als freie Lehrkraft für einen Bildungsträger tätig. Der Auftraggeber fordert vertraglich vom Auftragnehmer, dass dieser mehr als ein Sechstel seines Ertrages bei anderen Bildungsträgern erzielen muss.

Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist und wenn ja, wo das steht?

Danke von ohrenente

Servus,

wenn ich in Papenburg ein neues Zweitschiff bestelle, kann ich der dortigen Werft kaum vorschreiben, welche Aufträge sie gleichzeitig mit dem meinigen an Land zu ziehen hat. Man kann auf einem freien Markt keinen Unternehmer dazu verpflichten, irgendwelche anderen Aufträge zu erhalten - wie soll das gehen?

Die Geschichte mit der Anzahl der Auftraggeber ist übrigens nichts, was irgendwo in einem Buch des SGB als zwingendes Kriterium für die Abgrenzung selbständige vs. weisungsgebundene Tätigkeit stünde.

Wenn der Auftraggeber sich in dieser Hinsicht absichern will, hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der deutschen Rentenversicherung. Das kann vom Auftraggeber und auch vom Auftragnehmer eingeleitet werden:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/02 vor der rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html)

Im Zusammenhang Unterricht und Lehre wird eine Statusfeststellung unabhängig von der Zahl der Auftraggeber höchst selten auf eine nichtselbständige Tätigkeit hinauslaufen.

Schöne Grüße

MM