Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne gemeinsam mit meiner Mutter und meinem Stiefvater in einem 2 Familienhaus.
Mutter und Stiefvater sind verheiratet. Ich wohne seit 20 Jahren mit im Haus.
Mutter und Stiefvater verfügen über erhebliches Vermögen.
Was kann ich tun, um wenig Steuern zu zahlen bei Erbfall. Ich habe einen Sohn und eine Exfrau.
Danke
Gruß
Matthias Knoll
Hallo,
hat der Stiefvater Kinder, also selbst Erben?
Wenn nicht und ein gutes Verhältnis besteht, sollten die Eltern (also Mutter und Stiefvater) ein Testament machen.
Der Vater setzt die Ehefrau (Ihre Mutter) zu seiner Alleinerbin ein und bestimmt Sie als Nacherben.
Die Mutter setzt Sie zum Nacherben ein, jedoch gewährt sie ihrem Ehemann (Stiefvater) eine lebenslänliches Nießbrauchsrecht, damit dieser das Vermögen seiner Ehefrau lebenslang nutzen kann.
Noch einfacher wäre es aber, wenn der Stiefvater Sie adoptieren würde. (Erwachsenenadoption). Dann wäre das Erbrecht schon nach dem Gesetz auf Ihrer Seite.
MfG
PB
Hallo
Die wenigsten Steuern würdest du zahlen wenn du das Erbe ausschlägst.
ml.
Sie erhalten alle Freibeträge für Ihre Fragen unter (z.B.)
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Sehr geehrter Herr Knoll,
der Besteuerung können Sie nur durch entsprechende Gestaltung erbrechtlicher Verfügung von Todes wegen und der Verfügung innerhalb der bestehenden Freibeträge zu Lebzeiten entgehen. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie mit Ihrer Mutter und Ihrem Stiefvater einen Notar aufsuchen und sich dort beraten lassen bzw. entsprechende Verfügungen beglaubigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo,
theoretisch hast Du sowohl nach Deiner Mutter als auch nach dem Stiefvater einen Freibetrag von 40.000.- Euro, Deine persönlichen Verhältnisse sind dabei uninteressant.
Die steuerlich günstigste Regelung können nur die Erblasser treffen, davon hängt dann Deine steuerliche Belastung ab. Ich rate DRINGEND zu einer (kostennpflichtigen) Beratung bei einem Fachanwalt für Steuerrecht bzw. einem auf Erbrecht spezialisierten Steuerberater, da ganz viel bedacht werden muss. Diese Investition rechnet sich!
Ingeborg
Guten Tag Herr Knoll,
Sie haben als Sohn einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000,00 €. Ich gehe davon aus, dass der Wert des Hauses nicht darüber liegt, so dass Sie keine Steuern bezahlen müssen.
Liebe Grüße aus Stuttgart
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Sie bwz. Ihre Mutter und der Stiefvater können eine Menge tun, insbesondere Maßnahmen der sog. Vorwegerbfolge ergreifen.Dabei werden Sie bzw. Ihre Abkömmlinge beschenkt zur Ausnutzung der Freibeträge, die nach der 10 Jahresfrist erneut ausgenutzt werden können.
Hierzu gehören auch Übertragungen gegen Nutzungsrechte und beispielsweise Betreuungs- bzw. Versorgungsleistungen.
Des Weiteren kann das Vermögen direkt in die nächste Generation - also Ihrem Sohn übertragen werden.
Schließlich bestehen noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa Heirat und Adoption…
Gerade bei beträchtlichen Vermögen kann auf diese Weise in ganz erheblichen Umfang Erbschaftssteuer sparen.
Die geeigneten Maßnahmen sollten Sie - individuell auf Ihre Situation - zusammen mit einem Fachanwalt für Erbrecht durchsprechen.
Hierzu stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
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Fax. 02222-93118-2
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