Freibeträge bei der Grundsicherung

Hallo, wenn ich Grundsicherug nach SGBXII beantrage und 7000 EUR in einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht liegen habe - wird diese angerechent wenn ja mit wie viel ? Diese Rentenversicherung ist Beginn 01.06.2010 falls das eine Rolle spielt.
Ich bin verheiratet und habe keine Kinder.
Wäre nett, wenn mir jemand eine brauchbare Antwort wenn möglich sogar mit dem genauen § nennen könnte.
Vielen Dank im voraus. Lg lola0815

Hallo Lola,

diese Frage bitte ich vor Ort beim Sozialamt zu stellen!
Eigenes Einkommen und Vermögen wird angerechnet, da Grundsicherungsleistungen nur Bedürftige bekommen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig bestreiten können entweder aus eigenem Einkommen und Vermögen oder aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es dessen Eigenbedarf übersteigt.

Hallo Roland,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Diese Frage habe ich bei meinem Sozialamt vor Ort schon gestellt und der Sachbearbeiter wusste selber nicht genau was oder was nicht angerechent wird.
Da der Mensch immer die größte Fehlerquelle in allen Dingen ist, möchte ich mich nicht allein auf die Aussage des Sachbearbeiters verlassen. Die Freibeträge müssen ja irgendwo verankert sein und ein bischen selber erkundigen ist ja nie so verkehrt.
Lg lola

Hallo,
tut mir leid, aber ich kann diese Frage nicht mit ausreichender Sicherheit beantworten.
Gruß
wlsabenth

Hallo,es tut mir leid aber da kann ich leider auch nichts zu sagen.LG Veronika

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten,ein Rechtsbeistand wäre hilfreich

Hallo lola 0815,

erst einmal Entschuldigung für die späte Antwort. ich kann aber leider auch gar nicht helfen,
Gruß unwissen