Freibeträge harz4

Hallo,

meine Mutter is vor gut 4Monaten gestorben und nun hab ich so wie meine schwester noch einen Teil ihres Gehalts bekommen (sie hat bei der Kirche gearbeitet und war lange zeit krank(krebs)).

Nun hab ich ich folgende Frage:
Ich beziehe zur Zeit harz4, ich weis das der freibetrag 150€*lebensjahr beträgt und dann noch mal 750€.

Ich bin 22Jahre, mein Freibetrag beträgt also 3300€ + 750€ = 4050€. Ich habe aber 4900€ bekommen, somit sind das 850€ drüber, werden die mir jetzt als Einkommen angerechnet? Da diesen Monat auch zusätzlich auch noch mein bewilligubgsantrag ausläuft, stell ich mir natürlich die frage, kann ich dann überhaupt, mein harz4 weiterbewilligungsantrag abgeben?

Würd mich echt freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Hallo,

erst einmal wünsche ich dir Kraft, das alles zu ertragen.
Dann zu Deiner Frage.
Ein Freibetrag kommt nur zum Tragen, bevor Du einen Antrag abgibst, nicht wärend dem Lauf.
Alles was du erwirtschaftest, egal wie, ist Einkommen.
Setz das Geld um, geh zum Fotograf, (Bewerbungsfotos) Friseur, Klamotten, kauf dir was nützliches(Auto), Bahncard, oder renoviere, oder investiere in deine Grabstelle, wir haben ja kein Sterbegeld mehr von der Krankenkasse. Mache etwas mit dem Geld, was eigentlich von der Stütze getragen werden sollte, dann kannst du argumentieren, aber behalten und tun als ob nichts wäre geht nicht. Entweder sinnvoll ausgeben, oder angeben, dann wird Dir das komplette auf den Monatsbetrag umgerechnet, und so lange bekommst du nischt.
Leider, aber so ist es eben.
Karin

meine Mutter is vor gut 4Monaten gestorben und nun hab ich so
wie meine schwester noch einen Teil ihres Gehalts bekommen
(sie hat bei der Kirche gearbeitet und war lange zeit
krank(krebs)).

Nun hab ich ich folgende Frage:
Ich beziehe zur Zeit harz4, ich weis das der freibetrag
150€*lebensjahr beträgt und dann noch mal 750€.

Ich bin 22Jahre, mein Freibetrag beträgt also 3300€ + 750€ =
4050€. Ich habe aber 4900€ bekommen, somit sind das 850€
drüber, werden die mir jetzt als Einkommen angerechnet? Da
diesen Monat auch zusätzlich auch noch mein bewilligubgsantrag
ausläuft, stell ich mir natürlich die frage, kann ich dann
überhaupt, mein harz4 weiterbewilligungsantrag abgeben?

Würd mich echt freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Hallo,

tut mir leid, mit Ihrer Frage bin ich leider überfordert. Hoffe, dass Ihnen andere weiterhelfen können.

Ansonsten mal hier versuchen:

http://www.anti-hartz.de/
oder
http://www.elo-forum.org/

Viel Erfolg

Hallo Sticks,

Deine Berechnung ist richtig. Lebst Du denn ganz allein? Falls nicht kann das Gehalt, also die 850 Rest natürlich auf die gesamte Bedarfgemeinschft umgelegt werden. Aber wie es klingt bist Du allein…
und da zählt es leider als schnöde Einnahme und wird auf das Hartz IV in dem Monat in dem es zufließt angerechnet! Danach ist es dann erst Vermögen.

Ich meine, mal ehrlich: es ist doch auch nur recht und billig! Wieso soll der Steuerzahler immer noch für Dich aufkommen, wenn Du jetzt eigenes Geld hast?
Diese Logik entzieht sich meinem Verständnis.

Da dein WBA erst in diesem Monat ausläuft und ALG II im Voraus gezahlt wird hast Du, wenn Du auch in diesem Monat die Gehaltszahlung der Mutter hattest, ohnehin schon beide Gelder bezogen und somit wird das mit den folgenden Monaten verrechnet, wenn Du den WBA stellst. Wenn Du ihn nicht stellst, gibt es eine Rückforderung. Also Jacke wie Hose! :frowning:
Du kannst natürlich darauf verzichten der Jobcenter-gE
die Einkünfte mitzuteilen,… damit verstößt Du dann aber gegen deine Auskunftspflicht und das ist ein Straftatbestand.

Sorry dass ich Dir keine Antwort geben kann, die Du lieber gehört hättest. So sind halt die Gesetze.

Gruß
Gwenhyfar

Hallo,

Den Weiterbewilligungsantrag auf jeden Fall stellen.Die Erbschaft aber als einmaliges Einkommen angeben.Die Leistungsabteilung kann dann die Summe auf mehrere Monate verteilen.
Viel Glück! Sonnenblume2

Natürlich können Sie beantragen - Sie sind schließlich erwerbslos und damit automatisch berechtigt…
Der „Überschuß“ wird auf die Auszahlungen angerechnet.
Tip:
-Sie dürfen ein angemessenes Auto besitzen. Ich bin zwar kein Autofreund - aber diese Kisten sind rel. leicht zu kaufen. Eine 800€-Karre ist mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht unangemessen.
-Tun Sie etwas für Ihre Altersvorsorge: Riester ist Harz-4 sicher (bis 2100,- jährlich inkl. Zulage).
->Riesterverträge sind meistens recht teuer, daher hier eine komprimierte Lösung:
Die RiesterRentePremium von DWS ist ein Riester vom Typ >Fondssparplan

Hallo,

ich bitte vielmals um Verzeihung, dass ich erst jetzt antworte.
Sie dürfen Einkommen nicht mit Vermögen verwechseln. In dem Monat in dem Geld zufließt ist es einkommen, danach höchstens noch Vermögen.
Bei einem Erbe ist das aber glaube ich etwas anders. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kommt es auf den Erbfall an. In dem Monat des Erbfalls wird das Erbe angerechnet glaube ich. Der Monat des Erbfalls ist der Monat in dem Ihre Mutter gestorben ist, so habe ich zumindest § 1992 Absatz 1 BGB verstanden.

Nun aber zu der Frage des Freibetrages.
Den Freibetrag den Sie benennen ist der Freibetrag für Vermögen, sofern das Erbe als Vermögen angerechnet wird, dann werden die den Freibetrag übersteigende Teil (850,00 €) auf den Bedarf an Leistungen angerechnet. Sofern Sie nicht Arbeiten und darüber Krankenversichert sind, sollten Sie aufpassen, dass die Behörde das Geld nicht in nur in einem Monat anrechnet. Die müssen darauf acht geben, dass Ihnen nicht der Krankenversicherungsschutz verloren geht.

Ich denke aber eher, dass das Erbe als Einkommen, als so genanntes einmaliges Einkommen angerechnet wird. Da bin ich nicht so ganz fit drin, ich meine aber zu wissen, dass ein einmaliges Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen ist und dann nur mit einem Freibetrag in Höhe von 30,00 € für private Versicherungen (wenn dieser nicht schon bei einem anderen Einkommen gewährt wird) anzurechnen ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen noch ein wenig helfen

Gruß Nele