Freibeträge Honorarvertrag

Übungsleiterfreibetrag, Betriebsausgaben, Rentenversicherungspflicht
Steuererklärung 2012, Anlage EÜR, Zeile 21:
Betriebsausgaben für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag nach §3 Nr 26, 26a und/oder 26b EStG

Jemand hat aus Lehrtätigkeiten Einnahmen von 7000 €.
Er kann die Übungsleiterpauschale von 2100 € geltend machen.
a) Kann er auf die verbliebenen 4900 € weitere Betriebsausgaben bzw. die 25% Pauschale mit ihrem Maximum von 614 Euro geltend machen, so dass ihm als zu versteuerndes Einkommen lediglich 4900 – 614 = 4286 € angerechnet werden?
b) Ab einem Einkommen von 400 € x 12 = 4800 € ist er Rentenversicherungspflichtig. Gelten die Übungsleiterpauschale und die (pauschale) Anrechnung von Betriebskosten auch hier, so dass er aus der Rentenversicherungspflicht herausfällt?

a) keine zusätzlichern Kosten abziehbar
b. keine Ahnung nicht mein Fachgebiet