Übungsleiterfreibetrag, Betriebsausgaben, Rentenversicherungspflicht
Steuererklärung 2012, Anlage EÜR, Zeile 21:
Betriebsausgaben für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag nach §3 Nr 26, 26a und/oder 26b EStG
Jemand hat aus Lehrtätigkeiten Einnahmen von 7000 €.
Er kann die Übungsleiterpauschale von 2100 € geltend machen.
a) Kann er auf die verbliebenen 4900 € weitere Betriebsausgaben bzw. die 25% Pauschale mit ihrem Maximum von 614 Euro geltend machen, so dass ihm als zu versteuerndes Einkommen lediglich 4900 – 614 = 4286 € angerechnet werden?
b) Ab einem Einkommen von 400 € x 12 = 4800 € ist er Rentenversicherungspflichtig. Gelten die Übungsleiterpauschale und die (pauschale) Anrechnung von Betriebskosten auch hier, so dass er aus der Rentenversicherungspflicht herausfällt?