Was bedeutet es beim Einkommenssteuerbescheid,
das bei der „Günstigerprüfung die Freistellung des Existenzminimums eines Kindes durch das ausgezahlte Kindergeld bewirkt wurde.
Es wurden keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt“?
Frage: Man zahlt Unterhalt für ein Kind, wo kann man diese Ausgaben denn eintragen? Oder werden die dann gar nicht berücksichtigt?
Habe beim Steuerantrag das mal mit und ohne Kind durchgespielt - mit Kind +, ohne ./.
Benutze Wiso Sparbuch…
Danke für Antworten
Dieter
Das Finanaz amt prüft automatisch, ob die Auszahlung des Kindergeldes oder die Anrechnung vom Kinderfreibetrag günstiger ist (= Günstigerprüfung) Für den Fall, dass der Kinderfreibetrag günstiger wäre, würde die Differenz zum bereits ausgezahlten Kindergeld erstattet werden.
Kindesunterhalt ist in Deutschland nicht steuerlich absetzbar, daher braucht man den auch nicht eintragen. Der andere Elternteil kann ja auch die Ausgaben für Windeln, Schulbücher und Klassenfahrten nicht absetzen …
Als unterhaltszahlenden Elterteil bekommst du ja die Hälfte des Kindergelds - denn ansonsten wäre dein Unterhalt noch höher, nämlich um genau diese Hälfte.
LG
Reni
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Hallo Dieter,
das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kinder von reichen Eltern teurer sind als Kinder von armen Eltern.
Reiche Eltern müssen daher steuerlich mehr entlastet werden, weil niemand durch sein Kind belastet werden darf.
Im Laufe des Jahres bekommen sowohl reiche als auch arme Eltern zunächst monatlich das Kindergeld.
Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann geprüft, ob jemand zu der Kategorie „reiche Eltern“ oder zu der Kategorie „arme Eltern“ gehört.
Gehört ihr zu den armen Eltern, reicht das Kindergeld aus, um eure Kinder zu ernähren.
Gehört ihr zu den reichen Eltern, bekommt ihr statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag, der wesentlich günstiger ist und dadurch mehr Steuern spart.
Deinen Ausführungen ist zu entnehmen, dass ihr leider zu der Kategorie „arme Eltern“ gehört (ich übrigens auch) !
Wohlgemerkt, das ganze ist kein Witz, sondern bittere Wahrheit !!!
Gruß
Peter
Ergänzung
Es müssen aber auch bei dir Freibeträge für das Kind / die Kinder berücksichtigt worden sein, nämlich bei der Berechnung für den Solidaritätszuschlag und ggfs auch bei der Kirchensteuer.
Guck doch bitte nochmal in deinen Steuerbescheid !
Moin und erstmal danke für die Antworten…
Hallo Peter,
bei Soli und Kirche haben sie es schon berücksichtigt.
den ersten Beitrag finde ich zwar hammerhart, aber kannste nicht ändern, ist eben so:frowning:
Hallo Reni,
ich bekomme nicht die Hälfte des Kindergeldes, das kriegt alles meine Ex-Frau und zahle den Mindestsatz an Unterhalt…(fast).
…jetzt weiß ich auch nicht weiter, also tue ich so, als wenn ich gar kein Kind hätte? Zahle nur. Ist ja auch richtig, aber…
Gruß Dieter
ich bekomme nicht die Hälfte des Kindergeldes, das kriegt
alles meine Ex-Frau und zahle den Mindestsatz an
Unterhalt…(fast).
Hallo,
das Kindergeld wird grundsätzlich immer in voller Höhe an das Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind lebt. Der andere Elternteil (also Du) muss Barunterhalt für das Kind zahlen. Der regulär zu zahlende Barunterhalt wird aber um das hältige Kindergeld gekürzt.
Beispiel:
Regulär wäre Kindesunterhalt von 250.- Euro monatlich zu zahlen. Dieser Betrag wird nun um das halbe Kindergeld von 77.- Euro monatlich gekürzt, so dass Du tatsächlich nur Kindesunterhalt in Höhe von 173.- Euro zahlen musst.
Dadurch sparst Du im Jahr 924.- Euro an Unterhaltszahlungen. Und das ist genau das hälftige Kindergeld. Also hast auch Du, im Wege der Verrechnung, dass hälftige Kindergeld erhalten. Das ganze nennt sich dann im fachchinesisch zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch.
…jetzt weiß ich auch nicht weiter, also tue ich so, als wenn
ich gar kein Kind hätte? Zahle nur. Ist ja auch richtig,
aber…
Gruß Dieter
Natürlich musst Du eine Anlage Kind ausfüllen. Oder willst Du, zumindest bei evt. Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag, Steuern verschenken? Bei Kindergeld musst Du übrigens 924.- Euro auf der Anlage Kind eintragen.
Gruß zurück…