Freibeträge laufendes Jahr wie berücksichtigt?

Liebe Leute,

meine Frage ist, wie sich Freibeträge, die ich nun beantragen würde, auswirken. Ist es richtig, dass bereits ab nächstem Monat weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird?
Und was ist mit den bereits vergangenen Monaten aus 2010? Wann bekomme ich dieses Geld zurück? Erst mit der nächsten Einkommenssteuererklärung?

Vielen Dank für eure HIlfe
G. aus F.

Lieber G.
wenn du jetzt den Freibetrag bei der Stadt oder deinem zuständigen Finanzamt nachtragen lässt geht das nur für die Zukunft. D.h. ab dem 01.08. der Arbeitgeber berücksichtigt diesen Freibetrag ab dem nächsten ersten und führt daher dementsprechend weniger Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Um die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen musst du im nächsten jahr für das vergangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und die entsprechenden Aufwendungen die du getragen hast als Werbungskosten ansetzen.

Liebe Grüße
Sarah

Vielen Dank Sarah für die Auskuntf, so hatte ich es schon vermutet.
Nun erwarte ich im Januar ein Kind und das Elterngeld berechnet sich ja am Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Somit habe ich also auch keine Chance dass die ersten Monate von 2010 noch irgendwie begünstigt berücksichtigt werden? Sprich, die Monate ab August werden dann jeweils mit dem um die einbehaltene Lohnsteuer geminderten Betrag in den Durchschnitt genommen und die davorliegenden voll?
freundliche grüße
G.aus f.

Wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird, steht dort auch dabei ab wann. Den Rest bekommt man mit der Einkommensteuer zurück.
LG MW

Hallo,

die Freibeträge auf der Lohnsteuerkartre wirken sich ab dem Monat nach der Eintragung aus. Die „restlichen“ Monate gibt es erst mit der Steuererklärung zurück.

Grüßle
Jens

meine Frage ist, wie sich Freibeträge, die ich nun beantragen
würde, auswirken. Ist es richtig, dass bereits ab nächstem
Monat weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird?
Und was ist mit den bereits vergangenen Monaten aus 2010? Wann
bekomme ich dieses Geld zurück? Erst mit der nächsten
Einkommenssteuererklärung?