Freibeträge Private Insolvenz ?

hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Freibeträgen bei der privaten Insolvenz.

Diese läuft bei mir seit 2007. Habe seit Juni dieses Jahres wider einen Job (vorl. 1 Jahr befristet).

Lebe mit meiner Partnerin in einer eheähn. Gemeischaft seit 2002.

Nun weiß ich, das bei ledigen Leuten die Grenze bei ca. 990,-€. Ändert sich daran etwas wenn man in einer eheänlichen Lebengemeinschaft lebt oder sind die Einkommensbeträge darüber liegen?

Zudem steht für den 8. Okt. aber auch ein Heiratstermin an, wie verhält sich das dann? Erhöht sich dann der Freibetrag automatisch oder bleibt er weiterhin der selbe? Der Termin steht aber schon seit letzten Jahres fest, bevor ich überhaupt wieder ein Arbeit gegangen bin, nur so am Rande erwähnt.

viele dank im vorraus

Gruss Eisbalu

Hallo,
der Freibetrag würde sich nur dann ändern, wenn sie verheiratet sind und ihr Frau nicht arbeiten gehen würde. Sobald Sie und ihre Frau arbeiten gehen bleibt alles so wie es ist. Sinnig ist, wenn sie arbeiten gehen und ihre Frau auch - ihre Frau Steuerklasse 3 nimmt und sie 5. So geringern Sie ganz legal ihre monatliche Abtretung an den Insolvenzverwalter da sie höher versteuert werden als ihre Frau.

Gruß
HBBH