jemand hat verschiedene konten mit freistellungsaufträgen versehen.
in summe schöpft er den gesamten rahmen (in freistellungsaufträgen, nicht in den erträgen) aus.
nun ist sein vermögen zum großen teil auf einem speziellen konto und die erträge übersteigen den für dieses konto freigestellten betrag.
jetzt die frage: darf man den freistellungsauftrag für das eine konto einfach erhöhen, ohne den auftrag für ein anderes konto (andere bank) anzupassen, sozusagen dort wegzunehmen? ist ja wieder papierkram.
wichtig: die gesamterträge übersteigen nicht die grenze. nur die dann in summe erstellen freistellungsaufträge.
jetzt die frage: darf man den freistellungsauftrag für das
eine konto einfach erhöhen, ohne den auftrag für ein anderes
konto (andere bank) anzupassen, sozusagen dort wegzunehmen?
ist ja wieder papierkram.
wichtig: die gesamterträge übersteigen nicht die grenze. nur
die dann in summe erstellen freistellungsaufträge.
trotzdem ist das nicht zulässig. Das Finanzamt überprüft, ob die Summe aller Freistellungsaufträge eingehalten wurde.
Ich empfehle tatsächlich bei einem Konto den Freistellungsauftrag zu vermindern und dann diesen Betrag auf das andere zu übertragen.
Man muss mindestens die bereits gutgeschriebenen Zinsen als freigestellt belassen.
Wenn man schon die gesamte Summe an Freistelllungsaufträgen vergeben hat, muss man erst den Freistellungsauftrag für ein Konto vermindern, bevor man den Betrag auf ein anderes zu überträgt.
Zuviel Freistellungsaufträge zu vergeben ist illegal.
Das Senken darf nicht unter den Betrag geschehen, der auf dem Konto bereits an Zinsen gebucht wurde.
Idee: Beide Änderungen auf den selben Tag datieren.
Aber: Lohnt sich der Aufwand für dieses Jahr noch? Oder werden die Freistelllungsauftrag-Änderungen nicht lieber zum 1.1.05 durchgefüht?
Was man an Steuern unnötig abgezogen hat, kann ja in der Anlage KAP eingetragen und zurückgeholt werden.