hallo,
noch eine frage. neben meiner selbständigen tätigkeit als grafiker habe ich
auch einmal im jahr eine gastdozentur für 3 tage, die weniger als 400 euro
einnahme bringt. darf ich dafür den freibetrag nach paragr. 3 nr. 26 in höhe
von 1848 euro in anspruch nehmen? und somit diese tätigkeit auf meiner eü-
rechnung mit 0 euro angeben? ich bin mir nicht sicher, da es sich ja um eine
selbständige nebentätigkeit neben einer selbständigen hauptätigkeit handelt.
die frau vom finanzamt hat mir gesagt, das ginge, aber sie hörte sich etwas
verwirrt an.
vielen dank für hilfe! 
Hallo Pat,
wenn Du nicht auf eine Auszeichnung als Steuerzahler des Jahres spekulierst, dann empfehle ich Dir folgendes.
Schreibe eine Anlage zue ESt-Erklärung - Text:
Die Vergütung für eine Dozententätigkeit … in der Zeit vom … bis … in Höhe von … wurde in Absprache mit Frau … vom Finanzamt … (Telefonat vom …) nicht als Einkünfte angesetz, da sie unter dem Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG liegt.
Du bist als Stpfl. „nur“ verpflichtet vollständige und korrekte Angaben zu machen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit ist die Aufgabe des FA.
Wenn der Sachbearbeiter das so durchgehen lässt, ist das ganze gegessen und Du hast auch noch Zeit gespart. Wenn nicht, kannst Du Dich immer noch ganz genau informieren, ob sich ein Einspruch lohnt.
Einfach stillschweigend nicht ansetzen, dagegen wäre evtl. Steuerhinterziehung.
Grüße
Chris
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Ich seh das so: du übst zwei getrennte Tätigkeiten aus. Eine als Grafiker und eine als Dozent. Für jede dieser Tätigkeiten hast du eine gesonderte Gewinnermittlung zu fertigen. Mach also einerseits deine EÜR für den Grafiker und eine zusätzliche EÜR für den Dozenten. In der zweiten EÜR verweist du dann eiinfach auf § 3 Nr. 26
BARUL76
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Ich seh das so: du übst zwei getrennte Tätigkeiten aus. Eine
als Grafiker und eine als Dozent. Für jede dieser Tätigkeiten
hast du eine gesonderte Gewinnermittlung zu fertigen. Mach
also einerseits deine EÜR für den Grafiker und eine
zusätzliche EÜR für den Dozenten. In der zweiten EÜR verweist
du dann eiinfach auf § 3 Nr. 26
BARUL76
okay, ich versuchs einfach mal. vielen dank! 