Hallo zusammen,
angenommen, jemand bezieht seit einigen Jahren eine geringe Halbwaisenrente und gibt, da berufstätig geworden, für das Jahr 2006 nun erstmalig eine Steuererklärung ab. Der Besteuerungsanteil der Rente liegt bei 50% da sie vor 2005 begann - soviel ist klar.
Wie wird aber der Freibetrag berechnet? Müßte der Freibetrag auf Grundlage der Renteneinkünfte in 2006 berechnet werden (da hier erstmalig über die Steuererklärung eine Festsetzung des Freibetrages erfolgt) oder zählt das Einkommen in 2005 (da sich hier die Steuergesetze geändert haben)?
Und kann man dies evt. auch irgendwo nachlesen? Habe es schon mit §22 EStG versucht - tue mich vom Verständnis her damit aber etwas schwer. 
Schonmal vielen Dank,
Daniel
Ich weiß nicht, von was für einem Freibetrag hier die Rede ist? 50% der Rente unterliegen der Besteuerung, davon wird noch ein Werbungskostenpauschbetrag lt. § 9a EStG abgezogen, Freibeträge gibt es da nicht, es gibt nur einen Grundfreibetrag für alle Einkünfte gesamt.
Okay, dann war „Freibetrag“ vielleicht der falsche Begriff. Ich meinte damit einfach den nicht zu versteuernden Teil. Dieser beträgt ja 50%. Aber 50% worauf? Auf die Renteneinkünfte aus 2005 oder 2006? Einmal festgelegt, ändert sich dieser steuerfreie Betrag ja nicht mehr.
Auf die Renteneinkünfte im jeweiligen Jahr. Nur wenn Rentenbeginn in 2005 oder vor 2005, dann bleiben diese 50% steuerfreier Anteil festgeschrieben. Gibt es eine Rentenerhöhung, dann unterliegt die jedoch zu 100% der Besteuerung, weil nur die 50% steuerfreier Anteil festgeschrieben werden.
Wer bspw. erst in 2006 in Rente geht, der muss dann 52% der Besteuerung unterziehen.
Okay, wenn ich das richtig verstanden habe, wäre es also persönliches Pech, wenn man z.B. von 2003-2005 viel Rente bekommen hat, im Jahr 2006 aber nur noch wenig und für das Jahr 2006 dann erstmalig eine Steuererklärung einreicht. In diesem Fall würden dann nämlich die 50% steuerfreier Anteil auf das Jahr 2006 gerechnet werden und fallen damit recht gering aus.
Würde nun für das Jahr 2005 noch eine Steuerklärung nachgereicht werden (sofern keine Pflicht auf Abgabe besteht, hätte man wohl noch bis Ende 2007 Zeit), würde dann der steuerfreie Anteil aus dem Jahr 2005 gerechnet werden und die Steuererklärung 2006 vom Finanzamt nochmal auf den nun höheren steuerfreien Betrag angepasst werden?
Soweit aber auf jeden Fall schonmal besten Dank für deine Hilfe! 
Nein, der steuerfreie teil der Rente wird angepasst sobald sich der Rentenbetrag ändert. Zitat aus §22 EStG:
4Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. 5Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. 6Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt. 7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Betracht.