Wenn man ein BWL-Studium nach vorangegangener kaufmännischer Ausbildung beendet hat und nun den ersten Job als Angestellter antritt, sollte es ja möglich sein, die im Studium aufgelaufenen Kosten, wie Studiengebühren, Studienmittel usw. als Verlustvortrag steuerlich geltend zu machen. Man könnte sich ja nun fragen, ob man die Lohnsteuer nur einmal im Jahr, mit Einreichen der Einkommenssteuererklärung zurückholen kann, oder ob man quasi einen Freibetrag eintragen lassen kann um das monatliche Nettoeinkommen zu erhöhen?
das hängt von den Beträgen ab: was abzusetzen ist und welcher Freibetrag dann eingetragen werden soll. Das kann man nicht generell sagen. Da müßte man das schon überschlagen oder konkreter berechnen.
Wobei die meisten enttäuscht sind, wenn sie zu klein-klein rechnen, aber nach der Steuererklärung dann eventuell ein kleiner Betrag nachzuzahlen ist. Man kann also nur den abzusetzenden Betrag selber hochrechnen und diesen dann - um die bereits berücksichtigte Werbungskostenpauschale ermäßigt - evtl. als Freibetrag ansetzen lassen. Eine generelle Aussage ist daher nicht möglich. Das muss man selber beurteilen.
Da man ja auch Kosten für eine Unterkunft neben den Studiengebühren ansetzen kann, komme ich auf monatlich 1000,00€. Gekürzt um die Werbungskostenpauschale von 920,00€? sollte da doch einiges zusammenkommen, oder?