Hallo,
ein Bekannter wird demnächst in einem anderen Bundesland, als sein Wohnsitz ist, arbeiten. Nun möchte er, damit er seine Familie ab und zu sehen kann, am Wochenende pendeln. Nicht jedes sondern ca.1-2 mal im Monat. Für das Auto ist der Weg zu weit, also immer mit dem Flieger.
Kann er sich wegen doppelter Haushaltführung und hohe Pendelkosten einen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte einschreiben lassen? Wisst Ihr evtl. auch wie hoch dieser sein sollte? Was ist sonst noch zu beachten?
Danke im voraus
Gruss
Tobi
Hi !
Er kann bei seinem zuständigen Finanzamt einen „Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“ abholen, ausfüllen und abgeben. In diesen Antrag trägt er die wahrscheinliche Höhe der anfallenden Werbungskosten ein. Dieser Betrag wir dann auf der LoSt-Karte vermerkt und der Arbeitgeber kann dies bei der Berechung der Lohnsteuer berücksichtigen.
TIPP1: die „wahrscheinlichen Werbungskosten“ nicht zu hoch ansetzen, sonst kommt es am Jahresende zu einer saftigen Steuernachzahlung.
TIPP2: Beim Ausfüllen des Antrages können sowohl Lohnsteuerhilfevereine als auch das Finanzamt selbst behilflich sein.
BARUL