Hallo Experten,
wir haben ja alle die Entscheidung mitbekommen das man die Freibeträge auf Antrag auch für die ersten 20 km der Strecke Wohnung-Arbeitsstätte eintragen lassen kann.
Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat bereits vor dieser Entscheidung einen Freibetrag beantragt und eingetragen bekommen (natürlich wurden die ersten 20 km weggekürzt, ohne Ansatz gelassen…).
Nun möchte er aber auch (er ist sich des Risikos das die Entscheidung so ausfällt das die evtl. doch nicht angesetzt werden können) den Freibetrag für diese ersten 20 km haben.
Müsste dieser Arbeitnehmer nun seine Steuerkarte mit einem kleinen Schreiben ans Finanzamt schicken, oder müsste er einen neuen Antrag auf Eintragung eines Freibetrages stellen, so ganz komplett, ausführlich und umständlich?
Das FA müsste doch einfach „nur“ die Daten des ersten Antrages ohne die Kürzung (immerhin 230 Tage x 20 km macht EUR 1.380 Werbungskosten) eintragen…
Tüssi
Bianca
Servus,
Müsste dieser Arbeitnehmer nun seine Steuerkarte mit einem
kleinen Schreiben ans Finanzamt schicken, oder müsste er einen
neuen Antrag auf Eintragung eines Freibetrages stellen, so
ganz komplett, ausführlich und umständlich?
Er könnte, wenn die Verhältnisse sich im übrigen nicht im Vergleich zum Vorjahr geändert haben, und im Vorjahr bereits ein Freibetrag eingetragen war (mit der ganzen Entfernung), einen „Vereinfachten Antrag auf LSt-Ermäßigung“ stellen. Der besteht im wesentlichen aus der Adresse.
Das FA müsste doch einfach „nur“ die Daten des ersten Antrages
ohne die Kürzung (immerhin 230 Tage x 20 km macht EUR 1.380
Werbungskosten) eintragen…
Die Rechnung ist ergänzungsbedürftig:
Es geht um maximal drei Monatsgehälter und ggf. ein „Dreizehntes“, das über die Jahrestabelle versteuert wird. D.h. um die Verzinsung einer Lohnsteuerdifferenz von etwa 100-140 € je nach individuellem Steuersatz, bei extrem später Veranlagung des laufenden Jahres auf 12 Monate. Das macht bei einem Kalkulationszinsfuß von 5% einen Wert von dramatischen 5 - 7 € oder zwei Döner mit Allem bzw. ein Iskender Kebap auf dem Teller.
Es darf gefragt werden, welchen Aufwand dieser Betrag wert ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Er könnte, wenn die Verhältnisse sich im übrigen nicht im
Vergleich zum Vorjahr geändert haben, und im Vorjahr bereits
ein Freibetrag eingetragen war (mit der ganzen Entfernung),
einen „Vereinfachten Antrag auf LSt-Ermäßigung“ stellen. Der
besteht im wesentlichen aus der Adresse.
Es ging in dem Beispiel darum das der Arbeitnehmer in diesem Jahr bereits einen Freibetrag eingetragen hat, und diesen nun um die 1.380 Werbungskostenn für die 20 km erhöht haben möchte.
Das FA müsste doch einfach „nur“ die Daten des ersten Antrages
ohne die Kürzung (immerhin 230 Tage x 20 km macht EUR 1.380
Werbungskosten) eintragen…
Die Rechnung ist ergänzungsbedürftig:
Es geht um maximal drei Monatsgehälter und ggf. ein
„Dreizehntes“, das über die Jahrestabelle versteuert wird.
Vor allem um die 3.
D.h. um die Verzinsung einer Lohnsteuerdifferenz von etwa
100-140 € je nach individuellem Steuersatz, bei extrem später
Veranlagung des laufenden Jahres auf 12 Monate. Das macht bei
einem Kalkulationszinsfuß von 5% einen Wert von dramatischen 5
- 7 € oder zwei Döner mit Allem bzw. ein Iskender Kebap auf
dem Teller.
Mal angenommen dieser Arbeitnehmer wäre eine Arbeitnehmerin.
Mutterschaftsgeld wird nach dem durchschnittlichen Netto der letzten 3 Monate berechnet… Elterngeld wird nach dem tatsächlichen durchschnittlichen Netto der letzten Monate…
Wenn durch diesen Freibetrag nun also das Netto der „entscheidenden“ 3 Monate 
Es darf gefragt werden, welchen Aufwand dieser Betrag wert
ist.
Anderer Betrag 
Tüssi
Bianca
Servus,
Es ging in dem Beispiel darum das der Arbeitnehmer in diesem
Jahr bereits einen Freibetrag eingetragen hat, und diesen nun
um die 1.380 Werbungskostenn für die 20 km erhöht haben
möchte.
Damit sind, wenn ich das richtig sehe, mit einiger Wahrscheinlichkeit die Verhältnisse des Vorjahrs gegeben. Wenn im Vorjahr bereits ein Antrag auf Lohnsteuerermäßiigung gestellt worden ist, kann also jetzt ein vereinfachter Antrag auf LSt-Ermäßigung gestellt werden. Damit verstanden wird, worum es geht, täte ich da einen Dreizeiler zur Erläuterung beifügen.
Wenn durch diesen Freibetrag nun also das Netto der
„entscheidenden“ 3 Monate 
Ja dann… 35 € mehr im Netto machen da natürlich schon was aus.
Schöne Grüße
MM