Hallo,
ich habe mich schon den halben Tag gerade belesen, verstehe aber die Sache mit dem Freibetrag noch nicht ganz:
Als erwerbstätiger Alleinerziehender kann man einkommensmildernd absetzen:
- vom Brutto 100 € Sofortabzug
- vom Brutto weiterhin bei 101 – 800 € = 20 % ab 801 – 1.500 €
- dann Steuern und SV-Beiträge
- dann Werbungskosten 15,33 €
- dann Versicherungspauschale 30,00 €
- dann Entfernungskosten (Wohnung – Arbeitsstätte 20 Ct/km einfache Strecke)
oder alternativ statt Punkt 4 – 6 Pauschalabzug 100 €, wenn diese Punkte 4 – 6 100 € nicht überschreiten.
Ist das so korrekt oder sind diese pauschalen 100 € für Versicherungen, Werbungskosten etc. gleichzusetzen mit bzw. das gleiche wie die erstgenannten 100 €??
Danke vielmals!
Tigerin