Freibetrag bei ALG II und Erwerbstätigkeit

Hallo,

ich habe mich schon den halben Tag gerade belesen, verstehe aber die Sache mit dem Freibetrag noch nicht ganz:

Als erwerbstätiger Alleinerziehender kann man einkommensmildernd absetzen:

  1. vom Brutto 100 € Sofortabzug
  2. vom Brutto weiterhin bei 101 – 800 € = 20 % ab 801 – 1.500 €
  3. dann Steuern und SV-Beiträge
  4. dann Werbungskosten 15,33 €
  5. dann Versicherungspauschale 30,00 €
  6. dann Entfernungskosten (Wohnung – Arbeitsstätte 20 Ct/km einfache Strecke)

oder alternativ statt Punkt 4 – 6 Pauschalabzug 100 €, wenn diese Punkte 4 – 6 100 € nicht überschreiten.

Ist das so korrekt oder sind diese pauschalen 100 € für Versicherungen, Werbungskosten etc. gleichzusetzen mit bzw. das gleiche wie die erstgenannten 100 €??

Danke vielmals!
Tigerin

Hallo

!Stark vereinfacht und nur als grobe Orientierung zu sehen!

Vom Brutto:
100 Euro pauschal
bis 800 Euro je 20% (also bis 140 Euro)
wegen Kind(ern) bis 1500 Euro je 10% (also bis 70 Euro)

Solange keine besonderen oder besonders hohe Belastungen (etwa bei Arbeitsaufwendungen, zusätzliche KV, o.ä.) auftreten, war es das. Ansonsten würde der Pauschal-Freibetrag entfallen und an dessen Stelle treten die erhöhten Aufwendungen.

Der damit errechnete Betrag wird vom Netto abgezogen. Die dann übrige Differenz wird auf den Hartz IV - Bedarf als Einkommen angerechnet. Rest ist der Aufstockungsbetrag.

Gruß,
LeoLo