Hallo Experten,
welcher Erbschaftssteuer-Freibetrag gilt bei dem Vererben auf den Enkel wenn der direkte Abkömmlinge (Sohn) bereits verstorben ist.
Der gleiche, wie für Kinder (bis 205.000 EUR), oder der für „alle anderen“ der Steurklasse 1 (bis 51.200 EUR).
Dank und Gruß
Sera