Freibetrag bei Helfern (Rotkreuz, THW etc.)

Hallo,

ich werde nicht ganz schlau aus den aktuellen Änderungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Die Erhöhung der Freibeträge ist ja ganz schön - betrifft sie aber nun nur diejenigen, die Geld für ihre tätigkeit eerhalten, oder kann nun das Heer der gänzlich unbezahlten (weil ja freiwillig, Ehrenamt, etc.) Helfer auch einen Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen.

Bei den meisten Katastrophenhilfe-Organisationen (ich verbleibe der Einfachheit halber mal beispielhaft beim THW, es betrifft aber auch Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, freiwillige Feuerwehren) bekommt niemand außer sehr sehr wenigen Festangestellten überhaupt Geld, sondern leistet völlig unbezahlt Dienst an der Allgemeinheit.

Viele leisten diesen Dienst auch nicht als Ersatzdienst (statt Bundeswehr), sondern tatsächlich völlig freiwillig, unentgeltlich, ehrenamtlich.

Sind die auch bei der Neufassung des Gesetzes die Blöden und profitieren nur die, die eh schon ein „Ehrenamt“ mit Entlohnung ergattert haben oder ist da nun was geändert? Oder haben wir wieder ne große Luftblase, die die vielen echten Helfer im Regen stehen läßt?

Wer kann mich aufklären?

Wendy

Servus,

die auf 2.100 € angehobene „Übungsleiterpauschale“ gem. § 3 Nr. 26 EStG greift nur dort, wo auch Einnahmen (in der Regel „Aufwandsentschädigungen“ genannt) vorliegen.

Im Referentenentwurf gabs noch einen neuen § 34h EStG (ich weiß nicht, was aus ihm geworden ist), der erstmals auch dann eine Steuerermäßigung für ehrenamtliche Pflegetätigkeit vorsah, wenn keine Einnahmen vorliegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo

herzlichen Dank…ein Sternchen für Dich

das sagt uns mal wieder: Das ganze Gejohle „Ehrenamt wird gefördert“ ist mal wieder viel heiße Luft. Alle, die wirklich ehrenamtlich arbeiten, sind genauso angear…t wie eh und je…

Wendy

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