Frage: verringert sich der Grundfreibetrag von 7.664 Euro bei der Besteuerung um 1/4, wenn man nur 9 Monate, also 3/4 des Jahres in Deutschland wohnhaft war? Oder wird trotz der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nach 9 Monaten der gesamte Freibetrag in Höhe von 7.664 Euro angesetzt?