Freibetrag bei unterjähriger Auswanderung

Hallo zusammen,

Frage: verringert sich der Grundfreibetrag von 7.664 Euro bei der Besteuerung um 1/4, wenn man nur 9 Monate, also 3/4 des Jahres in Deutschland wohnhaft war? Oder wird trotz der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nach 9 Monaten der gesamte Freibetrag in Höhe von 7.664 Euro angesetzt?

Besten Dank für die Hilfe

Christopher

Hallo Christopher,

der Grundfreibetrag ist immer gleich hoch. Es gibt keine Kürzung

Lawrence

Ein paar dieser Tipps gelten auch bei Auswanderung:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_und_weltrei…

Gruß JK

Hi,

Der Grundfreibetrag ist immer gleich. Es ist aber noch der Progressionsvorbehalt für ausländische Einkünfte zu beachten.
FAQ:2812

Schöne Grüße
C.

Danke für eure Antworten.

Christopher

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