Freibetrag für Arbeitsweg auf der Lohnsteuerkarte

Hallo,

habe eine Frage zum Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Bei 5,25 Arbeitstage die Woche sind das bei 25 Urlaubstagen
ca. 245 Arbeitstagen im Jahr.
Die Gesamtstrecke zur Arbeit und zurück beträgt = 31.850 km.
(Einfache Strecke) = 15.925 km

Wie wird jetzt die Höhe des Freibetrags beim Finanzamt errechnet?

Haben die bereits eingetragen Kinderfreibeträge (2 Kinder) einen Einfluß auf den zu berechnenden Freibetrag?

Wonach richtet sich der max. eingetragene Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?

Kann man ggf. auch auf die Lohnsteuerkarte der Ehefrau ausweichen?

hallo,

zunächst ist die Angabe 5,25 Arbeitstage pro Woche nicht so korrekt - oder fahren Sie für 1/4 Tag die 65 km?

Es werden die tats. Arbeitstage genommen also 220 Tage x 65 km x0,30 und davon wird der AN-Pazschbetrag abgezogen 920,–: der Rest kann als Freibetrag eingetragen werden.
Die Kinder FB wirken sich nicht nochmals aus!

E.

Antwort auf den bereits gelöschten Artikel:

Freibetrag ist nicht gleich Lohnsteuer. Wenn der Arbeitnehmer einen Freibetrag von 3760 € auf der Steuerkarte hat, haei0t dass das bei Berechnung der monatlichen Lohnsteuer 1/12 dieses Freibetrags vom Bruttolohn abgezogen wird und dann vom verminderten Betrag die LOhnsteuer berechnet.

Die 30ct Pendlerpauschale je km bekommt man ja auch nicht bar auf die Kralle ausgezahlt, sondern die 30ct werden am Einkommen gekürzt und vom gekürzten Einkommen wird die Steuer berechnet.

Wenn der Rechner errechnet, dass nach Abzug des Freibetrags noch Lohnsteuer abgezogen wird brauch man sich über eine Verteilung auf die Ehefrau keine Gedanken zu machen.

Wenn die Vorraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung des Kinderbetreuungskosten vorliegen, kann man diese ebenfalss als Freibetrag eintragen lassen.

Gruß

Jörg

P.S. Sobald man sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt, ist man verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Das bedeutet, wenn das Finanzamt z.B. beim Freibetrag nur 230 Arbeitstage berücksichtigt oder die Kinderbetreuungskosten nicht, kann man diese bei der Einkommensteuererklärung angeben und bekommt dann die zuviel gezahlte Steuer zurück.

Gruß

Jörg