Hallo Experten,
ein Neffe kümmert sich um seine hochbetagte Tante, die ca. 120 km entfernt lebt. Die beiden haben vor Jahren einen Betreuungsvertrag abgeschlossen. Durch zunehmende Hinfälligkeit der Dame muß der Neffe sie öfters als sonst und mit steigender Tendenz besuchen, z.Zt. 1-2 mal die Woche (Besorgungen, Behördengänge, Bankgeschäfte, Arztbegleitung u.ä.). Die Verrichtungen gehen meistens über die Festlegungen des Betreungsvertrages hinaus. Das geht ins Geld, da der Neffe ehrenamtlich arbeitet und das Einkommem der alten Dame keinen Spesenersatz zulässt.
Frage: Was muß der Neffe beim Finanzamt unternehmen (nachweisen), damit er wenigstens seine Fahrtkosten (Auto) steuerlich absetzen kann?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.
Hallo Experten,
Durch zunehmende
Hinfälligkeit der Dame muß der Neffe sie öfters als sonst und
mit steigender Tendenz besuchen, z.Zt. 1-2 mal die Woche
(Besorgungen, Behördengänge, Bankgeschäfte, Arztbegleitung
u.ä.).
Frage: Was muß der Neffe beim Finanzamt unternehmen
(nachweisen), damit er wenigstens seine Fahrtkosten (Auto)
steuerlich absetzen kann?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.
Hallo Wolfgang,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten, da ich mich mit dem Finanzamt nicht so auskenne. Sollte die Tante allerdings irgendwann vom Pflegedienst in Pflegestufe I eingestuft werden (erhebliche Pflegebedürftigkeit, täglich mindestens 90 Minuten, davon 45 Minuten für reine Grundpflege, mehrfach pro Woche Hilfe im Haushalt), so kann aus der Pflegeversicherung Geld fließen. Für die Pflege zu Hause durch private Pflegeperson können hier 205€ pro Monat zugestanden werden.
Frank Wilke
Hallo Experten,
Frage: Was muß der Neffe beim Finanzamt unternehmen
(nachweisen), damit er wenigstens seine Fahrtkosten (Auto)
steuerlich absetzen kann?
Kann es sein, dass Sie im Forum verrutscht sind und ins Steuerforum wollten?
Bitte um Entschuldigung, habe mich im Forum vertan.
Wolfgang D.
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