Hallo,
ich lebe seit kurzem von meiner Frau getrennt. Wir haben 4 schulpflichtige Kinder und einen 18jährigen Sohn, der gelegentlich arbeitet. Meine Frau ist auf 630 DM-Basis tätig.
Wer kann mir sagen, wie hoch für mich der Betrag ist, den ich mindestens von meinem Lohn für meinen Lebensunterhalt behalten kann?
Ein konkreter Hinweis würde mir helfen.
Gruß Heinz
Hallo Heinz,
es gibt verschiedene Freibeträge oder „Selbstbehalte“, wie es offiziell heißt.
Hier eine url, die für getrennt lebende, geschiedene und unterhaltspflichtige oder -berechtigte Leute, glaub ich, ganz gut ist:
https://mein-recht.de/scheidung.html
Viel Glück und herzliche Grüße
maerzsonne
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