Freibetrag für Schülerjob , HARTZ 4

Hallo,
wenn man als Schüler unter 18 Jahren einem Schülerjob nachgehen will , die Mutter jedoch Hartz 4 bezieht, wird dann etwas angerechnet ?

Meine Mutter bekommt Unterhalt und Kindergeld für mich.

Sinkt (oder verschwindet) dadurch der Freibetrag von 100 Euro ?

also für ferienjobs sind es ja seit juni 2010, 1.200 euro die du im jahr frei dazuverdienen kannst, ohne, dass du was abgezogen bekommt. wie das bei einem schülerjob weiss ich leider nicht, sorry.

lg
sierra

den Freibetrag hast du immer, mehr aber leider nicht, denn alles was die Bedarfsgemeinschaft erwirtsachaftet, muss angegeben werden, also auch die 100€, wenn du sie offiziell von einer Firma bekommst. Von Privaten kann das nicht nachvollzogen werden, wenn die es nicht angeben.
Mein Tip an Dich,
zieh sobald du kannst aus, suche dir eine Wohnung für maximal 200 Euro, die kannst du dann von Ausbildungsgeld und Kindergeld bezahlen, Unterhalt von deinem Vater bekommst du ja gewiss auch, der zur Zeit deiner Mutter als Einkommen angerechnet wird. Der ist dann deins, deine Mutter bekommt das fehlende geld dann mehr Hartz4, um ihre Kosten zu decken. Aber du musst wissen, wenn du gehst, und dich nicht selbst eben aus diesen Quellen finanzieren kannst, musst du zerstritten sein, mit deiner Mum. Zu mindest muss es so rüberkommen, sonst darfst du nicht gehen und wirst nicht wirtschaftlich unterstützt.

Alles Gute
Karin

ja der job und dessen einkommen wird deiner mutter voll angerechnet und abgezogen. wenn du nun den job aufgibst gibt das auch ärger weil ihr unter umständen mutwillig dioe hilfebedürfdigkeit herbeigeführt habt …
aber es gibt freibeträge.
gib mal bei goolge hatz4 rechner ein dann bekommst du schon raus wieviel du behalten kannst aber meines wissens sinds 130 euronen
freibertrag und versicherungspauschale und der rest wird zu 80 % abgezogen

Hallo,

der Freibetrag bleibt und der Rest läuft meines Wissens auch normal. Also 100,- € und 20% macht insgesamt einen Betrag von 160,-€ bei einem 400,-€ Job

Gruß

Es gibt einen Freibetrag - der Rest wird angerechnet. Denn das Einkommen des Schülers wird dem Familieneinkommen zugeschlagen. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft - da ist das so.
Viel Glück - und geht das Ganze nicht schwarz zu verdienen?

das heißt du beziehst im prinzip nix? in dem fall würd ich sagen ist das ok… aber 100% wissen tu ich es nicht

Da Sie zur Bedarfsgemeinschaft zählen, könnte es angerechnet werden.

Der freibetrag von ca.Hundert Euro bleibt bestehen.