Hallo,
ich kenne jemanden der sich gerne einen Freibetrag eintragen lassen möchte. Kann er diesen auch auf seiner zweiten Steuerkarte, der mit Lohnsteuerklasse 6, eintragen lassen?
Auch fragt er sich, wie er diesen beantragen muss, seine Steuererklärung möchte er nämlich erst in einigen Monaten abgeben, das tut er außerdem zum ersten Mal und er hat gehört man braucht eine Steuernummer für diese Dinge. Stimmt das und steht die auf einer seiner Lohnsteuerkarten oder muss er auch die beantragen?
Es geht übrigens um eine Weiterbildung, er holt das Abitur per Fernkurs nach und es wird vielleicht schwierig werden das mit seinem erlernten Beruf in Verbindung zu bringen. Daher fragt er sich ob es noch Möglichkeiten gibt den Kurs als Sonderausgabe einzuordnen, auch da er kaum andere Werbungskosten hat und es finanziell sinnvoller für ihn wäre, denn mit den Kosten des Kurses liegt er nur knapp über dem Werbungskostenpauschbetrag.
Auch fragt er sich, ob die paar Cent Zinserträge die er für sein Sparguthaben erhalten hat die Abgabe der Anlage KAP rechtfertigen, da er gehört hat, das er dann einen Freibetrag in Höhe von 51 Euro bekommt.
Als letztes fragt er sich noch ob es im Internet eine gute Quelle gibt, in der über die Entfernungspauschale informiert wird. Zum Beispiel weiß er nicht ob und wie er nachweisen soll, das er an bis zu sieben Tagen in der Woche arbeitet und welchen Einfluss die beiden Teilzeitjobs auf die Berechnung der Entfernungskilometer nehmen, denn an einigen Tagen fährt er zuerst zum ersten Job und dann nach Hause und dann zum zweiten Job. Müsste alles genau, Tag für Tag, da es immer wieder anders ist, aufgeschlüsselt werden?
Über Antworten freut er sich sehr…
Hi,
ich kenne jemanden der sich gerne einen Freibetrag eintragen
lassen möchte. Kann er diesen auch auf seiner zweiten
Steuerkarte, der mit Lohnsteuerklasse 6, eintragen lassen?
Ja !
Auch fragt er sich, wie er diesen beantragen muss, seine
Steuererklärung möchte er nämlich erst in einigen Monaten
abgeben, das tut er außerdem zum ersten Mal und er hat gehört
man braucht eine Steuernummer für diese Dinge. Stimmt das und
steht die auf einer seiner Lohnsteuerkarten oder muss er auch
die beantragen?
Die Steuernummer steht nicht nicht auf der Lohnsteuerkarte. Will derjenige (wer auch immer das ist) einen Freibetrag eintragen lassen, geht das nur beim Finanzamt, dort gibt es dann auch eine Steuernummer.
Es geht übrigens um eine Weiterbildung, er holt das Abitur per
Fernkurs nach und es wird vielleicht schwierig werden das mit
seinem erlernten Beruf in Verbindung zu bringen. Daher fragt
er sich ob es noch Möglichkeiten gibt den Kurs als
Sonderausgabe einzuordnen, auch da er kaum andere
Werbungskosten hat und es finanziell sinnvoller für ihn wäre,
denn mit den Kosten des Kurses liegt er nur knapp über dem
Werbungskostenpauschbetrag.
Das wäre beim Eintragen des Freibetrags mit dem Finanzbeamten zu klären !
Auch fragt er sich, ob die paar Cent Zinserträge die er für
sein Sparguthaben erhalten hat die Abgabe der Anlage KAP
rechtfertigen, da er gehört hat, das er dann einen Freibetrag
in Höhe von 51 Euro bekommt.
Nicht nur das, man bekommt auch noch den Sparerfreibetrag !
(§ 20 Absatz 4 Einkommensteuergesetz)
Als letztes fragt er sich noch ob es im Internet eine gute
Quelle gibt, in der über die Entfernungspauschale informiert
wird. Zum Beispiel weiß er nicht ob und wie er nachweisen
soll, das er an bis zu sieben Tagen in der Woche arbeitet und
welchen Einfluss die beiden Teilzeitjobs auf die Berechnung
der Entfernungskilometer nehmen, denn an einigen Tagen fährt
er zuerst zum ersten Job und dann nach Hause und dann zum
zweiten Job. Müsste alles genau, Tag für Tag, da es immer
wieder anders ist, aufgeschlüsselt werden?
Wüsste ich nicht, das sollte bei Abgabe der Steuererklärung in einer beigefügten selbstgeschriebenen Anlage erläutert werden.
Über Antworten freut er sich sehr…
Gruß
Peter
Hi,
ich kenne jemanden der sich gerne einen Freibetrag eintragen
lassen möchte. Kann er diesen auch auf seiner zweiten
Steuerkarte, der mit Lohnsteuerklasse 6, eintragen lassen?
Ja !
Schön! (sagt er)
Auch fragt er sich, wie er diesen beantragen muss, seine
Steuererklärung möchte er nämlich erst in einigen Monaten
abgeben, das tut er außerdem zum ersten Mal und er hat gehört
man braucht eine Steuernummer für diese Dinge. Stimmt das und
steht die auf einer seiner Lohnsteuerkarten oder muss er auch
die beantragen?
Die Steuernummer steht nicht nicht auf der Lohnsteuerkarte.
Will derjenige (wer auch immer das ist) einen Freibetrag
eintragen lassen, geht das nur beim Finanzamt, dort gibt es
dann auch eine Steuernummer.
Das heißt er muss dort einen Termin mit irgendjemand Zuständigem vereinbaren und dort hinfahren? Oder kann er auch einen Brief schreiben?
Es geht übrigens um eine Weiterbildung, er holt das Abitur per
Fernkurs nach und es wird vielleicht schwierig werden das mit
seinem erlernten Beruf in Verbindung zu bringen. Daher fragt
er sich ob es noch Möglichkeiten gibt den Kurs als
Sonderausgabe einzuordnen, auch da er kaum andere
Werbungskosten hat und es finanziell sinnvoller für ihn wäre,
denn mit den Kosten des Kurses liegt er nur knapp über dem
Werbungskostenpauschbetrag.
Das wäre beim Eintragen des Freibetrags mit dem Finanzbeamten
zu klären !
Und der ist so nett, das er, nachdem mein Bekannter ihm gesagt hat die Weiterbildung hat so gut wie nichts mit seinem Beruf zu tun und ja unter Umständen die Antwort bekommt als Sonderausgabe könne es nicht eingeordnet werden, das Ganze dann doch als Werbungskosten akzeptiert? Dann wäre es ja vielleicht schlauer wenn der Bekannte es gleich so darstellt als sei es beruflich hilfreich?
Auch fragt er sich, ob die paar Cent Zinserträge die er für
sein Sparguthaben erhalten hat die Abgabe der Anlage KAP
rechtfertigen, da er gehört hat, das er dann einen Freibetrag
in Höhe von 51 Euro bekommt.
Nicht nur das, man bekommt auch noch den Sparerfreibetrag !
(§ 20 Absatz 4 Einkommensteuergesetz)
Ist es bei beiden Freibeträgen so das die sich nur auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen? Dann bringt ihm das ja nichts, bei nur ein paar Cent Einnahmen.
Als letztes fragt er sich noch ob es im Internet eine gute
Quelle gibt, in der über die Entfernungspauschale informiert
wird. Zum Beispiel weiß er nicht ob und wie er nachweisen
soll, das er an bis zu sieben Tagen in der Woche arbeitet und
welchen Einfluss die beiden Teilzeitjobs auf die Berechnung
der Entfernungskilometer nehmen, denn an einigen Tagen fährt
er zuerst zum ersten Job und dann nach Hause und dann zum
zweiten Job. Müsste alles genau, Tag für Tag, da es immer
wieder anders ist, aufgeschlüsselt werden?
Wüsste ich nicht, das sollte bei Abgabe der Steuererklärung in
einer beigefügten selbstgeschriebenen Anlage erläutert werden.
Falls sich nun herausstellt, dass die Weiterbildung zu den Werbungskosten gehört (dann liegt er ja schon über dem Pauschbetrag) - könnte er die voraussichtliche Entfernungspauschale auch als Freibetrag eintragen lassen?
Über Antworten freut er sich sehr…
Das stimmt, hat er schon. (und wird er wieder tun)
Gruß
Peter
Hi,
Das heißt er muss dort einen Termin mit irgendjemand
Zuständigem vereinbaren und dort hinfahren? Oder kann er auch
einen Brief schreiben?
Am besten hinfahren, weil man muss einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen, war zu vermuten, oder ???
Ein Brief reicht da nicht !
Und der ist so nett, das er, nachdem mein Bekannter ihm gesagt
hat die Weiterbildung hat so gut wie nichts mit seinem Beruf
zu tun und ja unter Umständen die Antwort bekommt als
Sonderausgabe könne es nicht eingeordnet werden, das Ganze
dann doch als Werbungskosten akzeptiert? Dann wäre es ja
vielleicht schlauer wenn der Bekannte es gleich so darstellt
als sei es beruflich hilfreich?
Was man dem Beamten erzählt, sagt noch lange nicht, dass dieser das auch glaubt !
Ist es bei beiden Freibeträgen so das die sich nur auf die
Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen? Dann bringt ihm das ja
nichts, bei nur ein paar Cent Einnahmen.
So ist’s !
Falls sich nun herausstellt, dass die Weiterbildung zu den
Werbungskosten gehört (dann liegt er ja schon über dem
Pauschbetrag) - könnte er die voraussichtliche
Entfernungspauschale auch als Freibetrag eintragen lassen?
Das kann er dann tun !
Über Antworten freut er sich sehr…
Das stimmt, hat er schon. (und wird er wieder tun)
Dann kann er sich ja nochmal freuen, dein Bekannter, meine ich !
Und bestelle ihm schöne Grüße von mir !
Hi,
eine Moeglichkeit, sich ueber die Einkommensteuer in leicht verstaendlicher Weise zu informieren ist
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm
>er holt das Abitur per Fernkurs nach und es wird vielleicht
>schwierig werden das mit seinem erlernten Beruf in Verbindung
>zu bringen.
da ist zu allgemeinbildend, m.E. gibt es da keine Abzugsmoeglichkeit bei der Steuer
>Auch fragt er sich, ob die paar Cent Zinserträge die er für
>sein Sparguthaben erhalten hat die Abgabe der Anlage KAP
>rechtfertigen, da er gehört hat, das er dann einen Freibetrag
>in Höhe von 51 Euro bekommt.
wenn es nur geringe Einnahmen sind, wirken sich die Freibetraege nicht aus
>Als letztes fragt er sich noch ob es im Internet eine gute
>Quelle gibt, in der über die Entfernungspauschale informiert
>wird.
http://www.steuernetz.de/spezial/spezial005/
Ja, und die Fahrten muessen glaubhaft gemacht werden, Aufzeichnungen sind da nicht schlecht…
aber es gibt folgende Erleichterung
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0104.htm
von den bayrischen Steuerbehörden…
http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/5-entfernungspa…
bzw. OFD Hannover
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1595461_N968…
und noch zum Lohnsteuerermäßigungverfahren
http://www.steuer.bayern.de/faq/
noch gedeihliche Lektüre wünscht
C.