Wenn jemand einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen hat weil er einen weiten Weg zur Arbeit hat, dann aber, z.B. wegen Schwangerschaft und Berufsverbot, das halbe Jahr nicht fährt, dann drohen ja hohe Nachzahlungen.
Dumm wenn die gerade in die Zeit fallen wo wegen Elternzeit das Geld eh knapper ist.
Kann man die vielleicht irgendwie in Raten zahlen oder stunden?
Wie wäre sowas dann zu beantragen?
Wenn jemand einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte
eingetragen hat weil er einen weiten Weg zur Arbeit hat, dann
aber, z.B. wegen Schwangerschaft und Berufsverbot, das halbe
Jahr nicht fährt, dann drohen ja hohe Nachzahlungen.
so hoch können die nicht sein…
Dumm wenn die gerade in die Zeit fallen wo wegen Elternzeit
das Geld eh knapper ist.
Kann man die vielleicht irgendwie in Raten zahlen oder
stunden?
Wie wäre sowas dann zu beantragen?
eine ratenzahlung ist grundsätzlich immer möglich. man wartet den bescheid ab, schildert die situation und beantragt formlos eine aufteilung (meistens) auf 6 monatsraten.
das geht mal durch, aber erfahrungsgemäß wollen die SB dann weitere unterlagen zu dem antrag sehen (schreiben der bank, dass keine entsprechende überziehung des kontos möglich ist, darstellung der vermögenswerte, kontoauszüge der letzten 3 monate usw.).
Hallo,
das versteht man nicht sofort:
Der Freibetrag (offensichtlich KM-Pauschale) reduziert im ersten Moment die Lohnsteuer. Man ist auch noch während der Schwangerschaft im Unternehmen beschäftigt, das Berufsverbot dürfte dem FA nicht bekannt sein.
Wenn anschließend, innerhalb des Jahres keine Einkünfte mehr vom AG erfolgen, sondern z.B. KK werden natürlich auch keine Lohnsteuern mehr abgezogen, so dass dann hier auch kein Freibetrag mehr verrechnet werden kann.
Das Wichtigste zum Schluß: wer oder was zwingt den Arbeitnehmer, am Jahresende/Jahrenanfang eine (ehem. Lohnsteuerjahresausgleich)Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn nur Einkünfte aus Arbeit erzielt werden??
Der Freibetrag (offensichtlich KM-Pauschale) reduziert im
ersten Moment die Lohnsteuer. Man ist auch noch während der
Schwangerschaft im Unternehmen beschäftigt, das Berufsverbot
dürfte dem FA nicht bekannt sein.
Wenn anschließend, innerhalb des Jahres keine Einkünfte mehr
vom AG erfolgen, sondern z.B. KK werden natürlich auch keine
Lohnsteuern mehr abgezogen, so daß dann hier auch kein
Freibetrag mehr verrechnet werden kann.
Ja - und?
Das Wichtigste zum Schluß: wer oder was zwingt den
Arbeitnehmer, am Jahresende/Jahrenanfang eine (ehem.
Lohnsteuerjahresausgleich)Einkommensteuererklärung abzugeben,
wenn nur Einkünfte aus Arbeit erzielt werden??
Der § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG.
Andererseits: Wer oder was zwingt denn den Arbeitnehmer, einen Freibetrag zu beantragen?
Da stehen schon mal zwei/dreitausend Euro auf der Karte und der Pendler freut sich dafür nicht in Vorleistung gehen zu müssen.
Letztes Jahr wurden alte Freibeträge einfach übernommen, weil es keine Lohnsteuerkarten mehr gab (aber die elektronische noch nicht funktioniert).
Leider nein, nicht klar. Warum?
Der freundliche Herr vom Finanzamt meinte, dass bei nur 6 Monaten Pendeln eben auch etwa die Hälfte des Freibetrages zu zahlen sein wird.
Seltsam
Ich habe eine Frage und stelle eine Situation so dar wie sie sich mir darstellt, und dann kommt so etwas. Die Glaubwürdigkeit meiner Frage wird angezweifelt.
Keine Ahnung was sie anzweifeln, und warum Sie das tun sagen Sie ja auch nicht.
Nun gut, es ist egal, da eine Stundung ggf auch beantragt werden kann wenn Bescheid und Summe schon da sind.
Es ist halt Schade um das Forum, wenn Leute, die eigentlich sehr kompetent und hilfreich wirken, statt zu kommunizieren auf die „kann-ja-gar-nicht-sein“ Schiene abdriften.
Ich habe eine Frage und stelle eine Situation so dar wie sie
sich mir darstellt, und dann kommt so etwas. Die
Glaubwürdigkeit meiner Frage wird angezweifelt.
Keine Ahnung was sie anzweifeln, und warum Sie das tun sagen
Sie ja auch nicht.
Tja, weil Sie schrieben:
Der freundliche Herr vom Finanzamt meinte, daß bei nur 6 Monaten Pendeln eben auch etwa die Hälfte des Freibetrages zu zahlen sein wird.
Freibeträge werden nicht „gezahlt“, sondern nur vom monatlichen Brutto abgezogen und führen damit zu einer Lohnsteuerminderung, Monat für Monat.
Nun gut, es ist egal, da eine Stundung ggf auch beantragt
werden kann wenn Bescheid und Summe schon da sind.
Es ist halt Schade um das Forum, wenn Leute, die eigentlich
sehr kompetent und hilfreich wirken, statt zu kommunizieren
auf die „kann-ja-gar-nicht-sein“ Schiene abdriften.
Es ist auch schade, wenn hier vorgegeben wird, daß erstgemeinte Fragen gestellt würden.
Andererseits, ich wollte es nicht gleich schreiben, könnte noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen. Denn spätestens ab dem Tag, wo sich abzeichnete, daß die freibetragsverursachenden Kosten nicht in der erklärten Höhe anfallen werden, hätte man es dem Finanzamt mitteilen sollen, um den Freibetrag anzupassen.
Wenn jemand einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen hat weil er einen weiten Weg zur Arbeit hat, dann aber, z.B. wegen Schwangerschaft und Berufsverbot, das halbe Jahr nicht fährt, dann drohen ja hohe Nachzahlungen.
Aber das weiß man dann ja vorher bzw. ab diesem Moment? Und könnte sich zumindest dieses Geld zurücklegen?.
Dumm wenn die gerade in die Zeit fallen wo wegen Elternzeit das Geld eh knapper ist.
Immerhin hatte man bis dahin einen kostelosen Kredit. Andere lassen nichts eintragen und kommen auch klar. Insofern dürfte es schwierig werden hier eine besondere Härte zu sehen.
Kann man die vielleicht irgendwie in Raten zahlen oder stunden?
Denkbar wäre das. Aber bei dem Betrag, um den es da gehen kann, wird sich das kaum lohnen und das FA deswegen vielleicht auch keinen Handlungsbedarf sehen.
Wie wäre sowas dann zu beantragen?
Beim zuständigen Finanzamt mittels begründetem Antrag, aus dem hervorgeht, warum die sofortige (fristgemäße) Entrichtung eine besondere Härte darstellt. Schwangerschaft ist keine Krankehit und auch kein so besonders außergewöhnliches Ereignis. Die Frist hierfür ist in der regel ein Monat ab Zugang des Steuerbescheides.
Am einfachsten wird es aber sein, ab jetzt gezielt die zu erwartende Steurnachzahlung beiseite zu legen.
Man spart ja durch das nicht auf Arbeit fahren deutlich mehr als man stueierminder hätte absetzen können und erst recht mehr als dann in Form einer Einkommensteuerminderung herauskommt.
Hier ist also in erster Linie ein gewisser Grad an Selbstdisziplin gefragt.