Freibetrag nach § 16 IV EStG

Sitze an einer Klausur und habe folgende Frage:
Ist bei einem Verkauf von GmbH-Anteilen die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen der Freibetrag nach § 16 IV EStG vor oder nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens abzuziehen?
Variante A:
Verkaufspreis 100.000 €
AK - 25.000 €
Verkaufserlös 75.000 €
wegen TEK 40 % stfrei = - 30.000 € § 3 Nr. 40

  • Freibetrag 16 IV - 45.000 €
    zu versteuern = 0 €

Variante B:
Verkaufserlös 75.000 €

  • Freibetrag 16 IV - 45.000 €
    steuerpflichtig 30.000 €
    wegen TEK 40 % stfrei = - 12.000 €
    zu versteuern 18.000 €

Welche Variante ist richtig und wo steht das?

Guten Tag,

die Alternative 1, dürfte richtig sein.

Aus 17(2)S.1 EStG ergibt sich die Definition für den Veräußerungsgewinn (VG):
Veräußerungspreis (VP)
/ Anschaffungskosten (AK)
= Veräußerungsgewinn

Der VP wird zunächst um die stfreien 40% gekürzt:
100.000-40.000= 60.000,- 3 Nr.40c EStG.

Die AK sind im Umkehrschluss nur zu 60% abziehbar:
25.000-10.000= 15.000,- 3c(2) EStG.

Dies ergibt jetzt den VG von 45.000,-

Der Freibetrag ist vom VG abzuziehen 16(4) EStG.

In Variante B. wird der Freibetrag bereits vom VP statt vom VG abgezogen.