Sitze an einer Klausur und habe folgende Frage:
Ist bei einem Verkauf von GmbH-Anteilen die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen der Freibetrag nach § 16 IV EStG vor oder nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens abzuziehen?
Variante A:
Verkaufspreis 100.000 €
AK - 25.000 €
Verkaufserlös 75.000 €
wegen TEK 40 % stfrei = - 30.000 € § 3 Nr. 40
- Freibetrag 16 IV - 45.000 €
zu versteuern = 0 €
Variante B:
Verkaufserlös 75.000 €
- Freibetrag 16 IV - 45.000 €
steuerpflichtig 30.000 €
wegen TEK 40 % stfrei = - 12.000 €
zu versteuern 18.000 €
Welche Variante ist richtig und wo steht das?