Freibetrag oder Freigrenze? (DBA mit USA)

Hallo Leute,

handelt es sich im folgenden Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und den USA um eine
Freigrenze oder einen Freibetrag von 5000$ ?

Danke im voraus!
Christian

Ein Student oder Lehrling im Sinne des Absatzes 2 oder der Empfänger eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrags oder Stipendiums im Sinne des Absatzes 3, der sich in einem Vertragsstaat
höchstens vier Jahre aufhält, ist in diesem Staat von der Steuer auf alle Einkünfte aus unselbständiger Arbeit befreit, die 5.000 $ (fünftausend US-Dollar) oder den Gegenwert in Deutscher Mark je Steuerjahr nicht übersteigen, vorausgesetzt, die Arbeit wird zum Zweck der Ergänzung von Geldmitteln ausgeübt, die anderweitig für den Unterhalt, das Studium oder die
Ausbildung zur Verfügung stehen.

vom verstaendnis her…
hi chris,

würde ich sagen, ist es eine freigrenze. kann leider momentan nicht in den kommentar zum DBA gucken, das erst naechste woche wieder. ggf. weiss ich dann mehr.

gruss vom

showbee

Problem geklärt
Hallo, die 2.

Problem geklärt.
Laut Finanzamt ist es ein Freibetrag. (Jippie!)

Gruß,
Christian

rehi chris,

du hast recht mit dem freibetrag. die 5000 USdollar sind
steuerfrei für studenten. „einkünfte“ in dem sinne des DBA
bedeutet haber bruttolohn und nicht „brutto - werbungskosten“,
wie es dir ggf. das dt. EStG suggerieren will. also aufgepasst!

der freibetrag ist ein jahresbetrag, welcher auch voll gilt,
wenn man nicht volle 12 moante erwerbstätig war.

gruss vom

showbee

Hi Showbee,

Du brauchst nicht mehr schauen. Ich habe beim Finanzamt angerufen und die Dame hat in einem Buch mit Steuerkommentaren nachgeschlagen, wie dieser Paragraph auszulegen ist. Sie hat eindeutig gesagt, das würde als Freibetrag anerkannt. Das war unmissverständlich, also werde ich mich darauf verlassen. (Anfangs hatte ich ähnlich wie Du gedacht…)

Dir trotzdem vielen Dank!
Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, ich war verwirrt. Und bins aufs Neue…
Hi Showbee,

zunächst mal sorry für die Konfusion. Habe gerade auf Deinen alten Artikel geantwortet, ohne zu sehen, dass dies der neue Artikel war.

Danke außerdem nochmals für Deine Bemühungen. Jetzt muss ich aber doch noch mal was nachfragen: Deine Ausführungen zu den Einkünften habe ich ehrlich gesagt noch nicht ganz kapiert. (Kommt wohl daher, weil ich mich bisher fast ausschliesslich mit dem US-Steuerrecht befasst habe).

Was hat es mit dem halben Bruttolohn auf sich. Wo kann ich mich da schlauer machen?

Gruß Nr. 2,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

bsp. zum verständnis!
rehi,

also, sagen wir einmal, es würde einen freibetrag von 5.000 geldeinheiten geben.

variante 1, „einkünfte“ i.s.d. dt. steuerrechts:

bruttolöhne 8.000
werbungskosten 4.000
einkünfte 4.000
freibetrag 5.000
davon wirken sich aus 4.000
rest 0

variante 2, „einkünfte“ i.s.d. us-steuerrechts:

bruttolöhne 8.000
freibetrag 5.000
davon wirken sich aus 5.000
verbleiben 3.000
werbungskosten 4.000
einkünfte - 1.000

also, ggf. verrechenbar mit anderen einkünften. ist zwar selten, aber könnte passieren. also, freibetrag abziehen vom bruttoeinnahmen und danach die „deductions“ :wink: - nicht wie im dt. freibetrag von den nettoeinkünften…

das müsste gem. DBA kommentar debatin wassermeyer der unterschied sein!

gruss vom

showbee, der nicht verwirren wollte, ehrlich!