Hallo zusammen,
Hallo
der Übungsleiterfreibetrag (jetzt 2.400 €)
Hatte ich gar nicht mitbekommen dass das schon durch ist. Peinlich 
gilt ja auch für Schulungen, die man bei der Volkshochschule
hält.
Gilt er dann auch für Dozententätigkeit/Unterricht o. ä.
an einer Uni oder Fachhochschule?
Siehe R 3.26 Abs. 3 LStR:
Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26 EStG genannten Personen erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammern, Ärztekammern, Universitäten oder die Träger der Sozialversicherung.
Grüße