Hallo
Die verheirateten Personen A und B leben in einer Wohnung, …
Sind sie miteinander verheiratet?
Wenn ja, dann geht das doch gar nicht:
in der A Hartz IV bezieht und B weder Einkommen hat, noch Sozialhilfe bekommt (auch kein Hartz IV).
Mal abgesehen davon: Wovon lebt Person B?
Person B überlegt sich ein Minijob aufzunehmen auf 450 EUR Basis. Nun gelten hier die Freibeträge (100 EUR plus 20 % vom Monatslohn).
Wie das? Person B bezieht doch gar kein Alg II?
Nun meine Frage: Wird der Rest des Monatsgehalts mit den Hartz IV-Einnahmen von Person A verrechnet
Wenn A und B miteinander verheiratet sind, dann ja, aber da das Einkommen so gering ist, wird es praktisch keine Auswirkungen haben. Außer Person B verfügt über irgendeinen geheimen Sparstrumpf, von dessen Inhalt sie lebt. - Obwohl, das wäre Quatsch, der wäre ja weiterhin geheim.
Wenn A und B miteinander und nicht jeder für sich verheiratet sind, dann ist es aber eigentlich nicht denkbar, dass einer Alg II kriegt, und der andere gar nichts. Die werden doch immer wie eine Einheit behandelt.
Oder sind sie erst seit gerade eben verheiratet?
Wenn das der Fall ist, und einer kriegte bislang nichts und jetzt einen 450-Euro-Job, und der andere kriegt vorher und nachher Alg II, dann haben sie jetzt bestimmt deutlich mehr Geld zur Verfügung als vorher.
oder gibt es hierzu eine Sonderregelung, da Person B keine Hartz IV Einnahmen hatte und auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet ist?
Nur wenn sie nicht miteinander verheiratet wären. Aber wie gesagt: Es dürfte kaum eine Rolle spielen. Oder auch gar keine, bzw. eher eine positive Rolle.
=> Die 450,- Euro würden zwar angerechnet, aber dafür hätte auch Person B Anspruch auf Alg II + 100 Euro + 20 % Freibetrag + anteilige Kosten für Unterkunft.
Viele Grüße