Freibetrag wegen Verlusten aus Einkünften

Hallo,
ich habe im lezten Jahr einen Antrag auf Steuerermäßigung gestellt (vermietetes Wohneigentum) und den entsprechenden Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Allerdings hat mein Arbeitgeber aufgrund einer Umstellung des Abrechnungssystems den Freibetrag nicht auf den Gehaltsabrechnungen eingetragen, bzw. diesen berücksichtigt. Auf Nachfrage sagte man mir, ich müsse den Freibetrag jetzt mit der Steuerklärung einfordern.
Frage 1: Wo in der Anlage V+V trage ich den Freibetrag ein?
Frage 2: Wie berechne ich die Höhe des Freiebtrages für 2010?
Vielen Dank für die Hilfe

hallo,

meines wissens nach kann man über die steuererklärung keine freibeträge „einfordern“. ein freibetrag ist erstmal nichts anderes als eine vorweggenommene „steuererleichterung“, man muß also aus bestimmten nachvollziehbaren gründen für einen teil des einkommen keine steuer zahlen.
bei der steuererklärung wird dann „abgerechnet“, d.h. der steuerpflichtige gibt alle einnahmen und ausgaben bzw. abschreibungen an, die im laufe des jahres angefallen sind. der fiskus stellt dieses dann gegenüber und berechnet die steuerlast. zu dieser steuerlast wird dann der bereits gewährte freibetrag berücksichtigt - entweder man hat zuviel „nicht an steuer bezahlt“ (dann gibt´s eine nachforderung) oder eben nicht (dann gibt´s eine erstattung).

daher: ganz normal steuererklärung ausfüllen, da wird dann alles berücksichtigt. ein freibetrag muß nicht eingetragen werden, da dieser ja nicht gewährt (=ausbezahlt) wurde. den freibetrag brauchst du somit logischerweise nicht zu berechnen.
ich würde aber das fa im anschreiben zur steuererklärung explizit darauf hinweisen, daß zwar auf der lohnsteuerkarte ein freibetrag eingetragen wurde, dieser vom ag aber (nachweislich, siehe elektronischer steuerkartenausdruck) nicht gewährt wurde.

saludos, borito

Hallo maggo74,
ich glaube die Freibeträge müssen gar nicht extra angegeben werden. Es ist einfach die volle Lohnsteuer gezahlt worden und das wird in der Steuererklärung angegeben und verrechnet.
Sylke

Hallo maggo74,

so genau weiß ich das auch nicht. Ich würde es als Sonderausgaben unter Werbungskosten eintragen. Für die Berechnung des Freibetrages für 2010 gibt es tipps unter http://www.steuertipps.de (LStFreibetrag 2010.exe)

lg. gartehei

Guten Morgen,
Frage 1:
Du kannst den Freibetrag nirgends eintragen, sondern Du musst Einnahmen und ausgaben aufführen. Die Differenz wäre dann der Freibetrag gewesen.
Frage 2: Genauso wie Du den freibetrag für 2009 erreucnet hast: Einnahmen -Ausgaben = evtl Freibetrag?
Gruss Hermann

Frage 1:
Wo in der Anlage VuV trage ich den LOHNSTEUERFreibetrag ein?

Antwort:
Nirgendwo.
Der Lohnsteuerfreibetrag „für vorausgesagte, mutmaßliche Werbungskosten“ ist nur für den Arbeitgeber, damit der im laufenden Kalenderjahr weniger Lohnsteuer abzieht.
Die Lohnsteuer (und die 25%-ige Abgeltungssteuer für Zinsen) sind immer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Daher kann der Lohnsteuerfreibetrag bei der Einkommensteuererklärung nicht eingetragen werden.
Werbungskosten müssen in der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt nachgewiesen werden.

Frage 2:

Wie berechne ich die Höhe des LOHNSTEUERFreibetrages für 2010?

Antwort:
Gar nicht, denn das macht das Finanzamt aufgrund deines Antrages – wenn es die vorausgesagten Werbungskosten „für den Lohnsteuerfreibetrag „vorläufig“ anerkennt.
Man kann natürlich den mutmaßlichen Lohnsteuerfreibetrag selbst berechnen, indem man die Berechnung so durchführt, wie der Finanzbeamte das machen wird.

Hallo,

wo man das einträgt weiß ich leider nicht.
Soweit ich weiß, berechnet/bestimmt das FA die Höhe des Freibetrages.
Wahrscheinlich wird der Freibetrag automatisch beachtet (ähnlich wie Kinderfreibetrag), wenn Du die Anlage V+V abgibst.

Viele Grüße

Paola