Hallo,
wenn man bei der ESt-Erklärung (gemeinsame Veranlagung) die Kapitaleinkünfte individuell auf die beiden Ehepartner verteilt (übertrieben einer alles, der andere nichts) : gibt es auch dann den doppelten Freibetrag ?
Gruß
Karl
Hallo Karl,
abgesehen davon, dass man kein Wahlrecht hat, wem die Zinsen zuzurechnen sind (geht ja aus der Zinsbescheinigung hervor), bekommen Ehegatten immer (!) den gemeinsamen Sparerfreibetrag, auch wenn ein Ehegatte gar keine Zinseinkünfte hatte, steht in § 20 Abs. 4 Einkommensteuergesetz:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p20.html
Und nicht nur das, Ehegatten bekommen auch immer den doppelten Werbungskosten-Pauschbetrag, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen wurden, steht in § 9a Abs. 1 Nr. 2:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p9a.html
Gruß
Peter