Hallo
Ich bin 38 Jahre alt und hatte im Sep.2011 einen Bandscheibenvorfall.Aus diesem Grund kann ich meinen gelernten Beruf als Landschaftsgärtner nicht mehr ausüben.
Aus diesem Grund hat mir die Rentenkasse eine Umschulung nahegelegt.Mein Wunsch ist es aber in meinem Beruf zu bleiben und mich weiterzubilden zum Gartenbautechniker.
Die nötigen Vorraussetzungen habeich:Schulbildung,Berufsabschluß,Berufserfahrung etc.
Trotzalledem schickte mich die RK zu einem Diagnostiktag,um mein räumliches und technisches Denken zu überprüfen,was ich weit übern Durschnitt bestanden habe.Im Moment muss ich noch Lernbriefe machen,da meine Mathekenntnisse bei 3+ liegen und bei 2-liegen sollten.Nach diesen Briefen soll ich zu einem RVL Lehrgang.Ich habe nun langsam aber die Nase gestrichen voll!Ich habe alle Voraussetzungen zum Techniker,dass meine schulischen Leistungen nicht so gut sind wie vor 20Jahren ist mir auch klar.Ich habe kein Problem mit den ganzen Lehrgängen,aber ich muss fast 2 Jahre warten wenn ich mich bis Ende Februar nicht angemeldet habe,was mir existentiell das Genick bricht.
Nun meine Frage: Darf die Rentenkasse mir die Weiterbildung überhaupt noch ablehnen?Obwohl ich in meinem Ausbildungsberuf beleiben möchte?
Hallo,
leider kann ich die Frage nicht beantworten.
Sorry
Hallo. Mit den gesetzlichen Grundlagen der Rentenkasse kenne ich.mich leider nicht aus.
Mein Mann ist auch gelernter Lanschaftsgärtner.
Ist ein Gartenbautechniker denn komplett von körperlicher Arbeit befreit? Oder hält die Rentenkasse einen Einsatz als Gartenbautechniker aus fesundheitlichen Gründen für unwahrscheinlich?
Ob die Rentenkasse deshalb ablehnen darf, weiss ich leider nicht.Würde mal schauen, ob sich hier jemand mit Umschulungen aus gedundheitlichen Gründen auskennt.
Wünsche viel Erfolg!
Hallo
Danke für die Antwort
Mein erster Wunsch war eigentlich den Meister zu machen,was die Rentenkasse aber ablehnte weil als Meister eine Praktische Prüfung dazu gehört.Hab ich auch verstanden,da die meisten Meister auch später wieder auf der Baustelle stehen.Aber als Techniker hätte ich haupsächlich mit Büroarbeit und bauleitung zu tun,jenachdem in welchen Bereich ich später eine Anstellung bekomme.Zum Glück giebt es auch hier eine riesen Auswahl,vom Ausbilder,Bauleitung,Lehrer etc.
Hallo Werner,
es tut mir leid, aber ich weiß keine klare Antwort zu geben. Ich vermute, dass die Rentenkasse ein „sorgfältige“ Prüfung vornehmen darf, möglicherweise sogar muss, bevor sie die Gelder der Versichertengemeinschaft aufgibt.
Auf der anderen Seite stehen Ihre sehr berechtigten Interessen. Wenn Sie als Techniker in Ihrem gelernten Beruf wieder arbeiten könnten, ist das sowohl für Sie als auch für die Versichertengemeinschaft das Beste. Denn dann bezahlen Sie sicher mehr in die Rente ein, als wenn Sie nun auf Industriekaufmann (oder ähnlich) umschulen.
Betonen Sie den Nutzen für die Rentenkasse bei Ihrer Argumentation und nicht nur die Vorteil für Sie. Prüfen Sie auch den REchtsweg. Ich bin selbst ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht in Stuttgart. Sehr häufig sehen wir, wie die Rentenkassen und andere Antragsverfahren verschleppen, indem sie Ablehnungen schreiben etc. Für ein Sozialgerichtsverfahren benötigen Sie keinen Anwalt. Der Richter / die Richterin hat die Pflicht, sie auf möglicher Fehler oder Verbesserungen hinzuweisen. Leider sind auch die Gerichte überlastet und es kann ein Jahr dauern, bis Recht gesprochen wird.
Mein Tipp wäre, gehen Sie zu Rentenkasse, sprechen Sie persönlich mit den Verantwortlich und versuchen Sie es auf diesem Weg.
Viel Erfolg
Manfred Schröder
www.alphaSales.de
Hallo,
schwieriger Fall. Ich fürchte, ich kann nicht weiterhelfen. Da hilft wohl nur hartnäckiges Daranbleiben und Einschaltung von Landes- und/oder Bundestagsabgeordneten. Auch die Presse könnte sich für so eine Behördengängelei interessieren.
Alles Gute und viel Erfolg.
LG vom Niederrhein, Gerry.
Hallo Werner 74,
vielleicht bin ich nicht der richtige Ansprechpartner für die Frage, da ich mich sehr gut im Privatversicherungsbereich auskenne, es hier aber um die gesetzliche Rentenkasse geht.
Jedoch ist es so, dass die Rentenkasse die Umschulungen nach der Lebenserfahrung und den Fähigkeiten, sowie dem Wunsch des Versicherten gestalten sollte.
Da hier sowohl in der Lebenserfahrung, Beruf schon lange ausgeübt, als auch in den Fähigkeiten alle Voraussetzungen gegeben sind, kann die Rentenkasse diese Umschulung nicht ablehnen.
Darüber hinaus ist es der persönliche Wunsch.
Bitte Schreiben an die Rentenkasse aufsetzen, hier die guten Voraussetzungen nochmals erläutern und eine Frist zur Entscheidung setzen.
Gruß Lars
Hallo,
sorry, dazu kann ich nichts sagen. Das geht für mein Verständnis auch weit über das hinaus, was dieses Forum zu leisten im Stande ist. Mit solchen Fragen beschäftigen sich gut bezahlte Fachanwälte wahrscheinlich wochenlang.
Wie steht es denn mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung? Die würde in so einem Fall auf jeden Fall zahlen - sofern sie denn existiert.
Trotzdem viel Erfolg!
S. Heddinga
Hallo,
ich denke, diese Frage kann im Zweifel nur ein Fachanwalt beantworten. Ich kann hier leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
ganz einfach, wer bezahlt bestimmt. Dafür gibt es bestimmte Regeln - keine Willkühr. Man kann aber gegen Entscheidung Widerspruch einlegen und danach klagen.
Gruß
Otto
Hallo
Ich bin 38 Jahre alt und hatte im Sep.2011 einen
Bandscheibenvorfall.Aus diesem Grund kann ich meinen gelernten
Beruf als Landschaftsgärtner nicht mehr ausüben.
Aus diesem Grund hat mir die Rentenkasse eine Umschulung
nahegelegt.Mein Wunsch ist es aber in meinem BMan kann aber gegen ede Entscheidungeruf zu bleiben
und mich weiterzubilden zum Gartenbautechniker.
Die nötigen Vorraussetzungen
habeich:Schulbildung,Berufsabschluß,Berufserfahrung etc.
Trotzalledem schickte mich die RK zu einem Diagnostiktag,um
mein räumliches und technisches Denken zu überprüfen,was ich
weit übern Durschnitt bestanden habe.Im Moment muss ich noch
Lernbriefe machen,da meine Mathekenntnisse bei 3+ liegen und
bei 2-liegen sollten.Nach diesen Briefen soll ich zu einem RVL
Lehrgang.Ich habe nun langsam aber die Nase gestrichen
voll!Ich habe alle Voraussetzungen zum Techniker,dass meine
schulischen Leistungen nicht so gut sind wie vor 20Jahren ist
mir auch klar.Ich habe kein Problem mit den ganzen
Lehrgängen,aber ich muss fast 2 Jahre warten wenn ich mich bis
Ende Februar nicht angemeldet habe,was mir existentiell das
Genick bricht.
Nun meine Frage: Darf die Rentenkasse mir die Weiterbildung
überhaupt noch ablehnen?Obwohl ich in meinem Ausbildungsberuf
beleiben möchte?
Selbstverständlich können Sie Ihren Beruf frei wählen, aber nicht Ausbildung oder Umschulung wird gefördert.
In der Regel wird nur die gleiche Ebene bei gesundheitlicher Eignung gefördert.
Aber kämpfen Sie mit Antrag und evtl. Widerspruch. ich denke Ihre Chancen stehen nicht schlecht.
VG
Lukas
Hallo, der Eignungstest hat vermutlich ergeben, dass zur Sicherung des Erfolges ein RVL erforderlich ist. Dadurch werden schulische Fertigkeiten aufgefrischt und auch zur Technikerweiterbildung wichtige Grundlagen geschaffen. Ich kann den RVL deshalb nur empfehlen - er dauert ja auch maximal 3 Monate.
Viel Erfolg!
Hallo,
zwar bin ich kein Experte auf diesem Gebiet. Ich denke aber die RK finanziert nur, wenn ein neuer Beruf erforderlich wird. Die Arbeit im alten Beruf fortzusetzen auch mit einer höheren Quali wird sie nicht bezahlen.
Frank Seiler