Freie Fahrstreifenwahl beim Abbiegen

Hallo

Wir hatten gestern eine Diskussion über die Fahrstreifenwahl beim Abbiegen.

Situation: Passatfahrer will nach rechts in eine Straße mit zwei Fahrstreifen einbiegen. Audifahrer kommt aus der Gegenrichtung und will nach links, also in die gleiche Straße einbiegen. Beide haben grün.

1.Muss der Passat den rechten der beiden Fahrstreifen benutzen, dann könnte ja der Audi gleichzeitig auf den linken einbiegen,

  1. oder darf der Passat auch gleich auf den linken Fahrstreifen fahren, der Audi müsste also warten.

Ich votiere für Variante 2 was das Rechtliche betrifft. Tatsächlich würde ich aber in dieser Situation Variante 1 im realen Verkehr benutzen.

Gruß vonsales

§ 9 Nr. 4 Satz 1 StVO
Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

1.Muss der Passat den rechten der beiden Fahrstreifen
benutzen, dann könnte ja der Audi gleichzeitig auf den linken
einbiegen,

Also dann nein, freie Fahrstreifenwahl innerorts.

  1. oder darf der Passat auch gleich auf den linken
    Fahrstreifen fahren, der Audi müsste also warten.

Also dann ja.

Ich votiere für Variante 2 was das Rechtliche betrifft.

Ich auch.

Tatsächlich würde ich aber in dieser Situation Variante 1 im
realen Verkehr benutzen.

Ich mitunter auch - es sei denn, ich muss gleich drauf wieder nach links abbiegen.

Und weil sowas keiner außer dem Fahrer selbst weiß, hat der Audi ja auch zu warten, bis der Passat abgebogen ist.

Gruß
smalbop

Hallo!
Der Passat hat als Rechtsabbieger/Gegenverkehr Vorrang und die freie Wahl des Fahrstreifens.
Das Verhalten des Audi wäre-auch wenn es zufällig funktioniert-eine Verletzung des Vorrangs.
Leider häufig zu sehen,genauso wie der Blitzstart bei Phasenwechsel um vor dem Gegenverkehr abzubiegen.

Grüße