Freie Fahrt zur Schule?

Wie unten angekündigt, nun die nächste Frage.
Wir wohnen 12 km von der Schule entfernt, gute Bahnverbindung, kein Problem.
Nun aber steht im Schulgesetz, daß die Schüler ab Klasse 11 ihre Fahrkarten selbst zahlen sollen, und meine Tochter hat mich schonmal darauf aufmerksam gemacht, daß ich in Kürze Tausend Mark für die Jahresfahrkarte locker machen muß.
Ich habe auch schon geguckt, alles richtig, steht im hessischen Schulgesetz, und ich weiß schon, daß ich deshalb nicht zum Direktor zu gehen brauche.
Aber was ich mich frage, was steckt hinter so einem hirnrissigen Gesetz? Zuerst sehe ich doch mal, daß das Abitur für die Kombination Geringverdiener und Landei ziemlich problematisch wird.
Ist das schonmal jemand anders aufgefallen, ist da schonmal jemand vors Bundesverfassungsgericht gegangen?
Oder hat sich der Gesetzgeber vielleicht gedacht, schlaue Schüler haben schlaue Eltern, und die verdienen sowieso viel?
Danke für Eure Meinungen
Lud

Hallo,

mich erstaunt eher, dass das die restlichen Schuljahre nicht zumindest anteilig was gekostet hat. So war das nämlich bei uns.

Vor Gericht ziehen kannst du vergessen. Das bringt nichts.

In wie weit der Staat das ganze subventioniert bleibt m.W: Ihm überlassen. In Zeiten knapper Kassen ehr kein Wunder.

Gruß ivo

Hallo

Bei mir war das damals (ca. 25 Jahre her), dass so 3 - 6 Monate vor einer grossen Wahl Bewegung in die Fahrtkostenzuschusssache kam.
Nach der Wahl schlief das dann leise weinend ein (egal wer gewonnen hat).

Ratz

Nun aber steht im Schulgesetz, daß die Schüler ab Klasse 11
ihre Fahrkarten selbst zahlen sollen,

Aber was ich mich frage, was steckt hinter so einem
hirnrissigen Gesetz?

Lud

Moin Lud,
die erklärung liegt wohl darin begründet, daß die allgemeine schulpflicht die klassenstufe 01 bis 09 umfaßt, daher auch die schülerbeförderung durch den schulträger. jeder weitergehende schulbesuch ist prinzipiell freiwillig! damit liegen auch die kosten bei den eltern.
gruß uwe

Hallo!
Bei uns ist es so, dass man die Fahrkarten zuerst selbst kauft und auch bezahlt. Später bekommt man jedoch einen Teil zurückerstattet, wenn man eine Schülerausweis besitzt.

Bist du sicher, dass dies bei euch NICHT der Fall ist?

MfG
Timo

Off Topic: Schulpflicht

Moin Lud,
die erklärung liegt wohl darin begründet, daß die allgemeine
schulpflicht die klassenstufe 01 bis 09 umfaßt, daher auch die
schülerbeförderung durch den schulträger.

Sehe ich auch so; aber genau genommen geht die Schulpflicht bis zum Alter von 15. Ein feiner Unterschied; denn wenn man oft genug sitzenbleibt, kann man auch nach der z.B. sechsten Klasse die Schule verlassen. Gibt’s leider…

Andreas

Hallo Lud,

Absolute Chancengleichheit unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Eltern gibt es eh nicht und wird es auch nie geben.

Für Schüler ab Jahrgansstufe 11 könnte es einkommensabhängige Förderung geben. Entsprechende Formulare werden den Schülern von der Schule ausgehändigt. Ich würde mal nachschauen, ob es ab der 11. Klasse nicht Schülerbafög gibt. Das ist kein Darlehen wie bei Studenten!

Freu Dich doch, dass Deine Tochter diesen Weg einschlagen kann. Viele würden gern die Euros bezahlen, wenn ihre Kinder diese Möglichkeit hätten. :smile:

Viele Grüße
Utemaus